PVJB
"nicht umlauffähig" ist aber nicht das selbe wie "kein gesetzliches Zahlungsmittel (und damit dann wertloses) "
So richtig schon abgegriffenen Scheinchen die vor dreck stehen und dementsprechend stinken sind auch irgendwann dann "nicht umlauffähig".
Trotzdem kriegt der Händler der einen solchen Schein bei seiner wöchentlichen Geldlieferung an die Bank gibt diesen Betrag gutgeschrieben, auch wenn danach das abgewetze stück Papier entsorgt wird und nicht wieder an andere Kunden direkt ausgegeben wird oder nach entsprechender bearbeitung als Nachfüllpackstück wieder im Geldausgabeautomaten landet.
Bspw. gab es hier am Niederrhein zur Holländischen Grenze hin vor Jahren gehäuft Vorfälle wo in den Holländischen Geschäften in Venlo die sich auf deutsche Kunden und Ihre D-mark eingestellt hatten D-markscheine mit ausländerfeindlichen sprüchen und in D verbotene Symbole drauf aufgetaucht sind. Diese Scheine waren dann auch nicht mehr umlauffähig. Trotdem gab es "funktionsfähige" Scheine von der Bank wenn du einen solchen "verbotenen" dann doch bekommen hattest und abgegeben hast.