Xaff - ja, das ist auch genau der Grund, weshalb ich das hier überhaupt gepostet habe. Meine Überlegung ist eigentlich sehr simpel: Wenn es sogar schon erlaubt sein soll, einzelne "Exemplare" aus einer Volumenlizenz heraus separat zu verkaufen, dann dürfte dem erst recht nichts im Wege stehen, wenn jemand seine beim Händler separat erworbene Einzellizenz wieder loswerden will.
Wobei es im Einzelfall schon Tücken geben kann... so habe ich 2004 die Musiksoftware "Spectrasonics Atmosphere" gebraucht verkauft. Laut EULA strikt verboten, allerdings lag das EULA nur in englischer Sprache vor (wie übrigens die komplette Dokumentation...). Knackpunkt dabei: Das Produkt ist registrierungspflichtig, die Registration muss über das Internet auf der Webseite des Herstellers in den USA vorgenommen werden. Das heißt: wenn es den Amerikanern nicht in den Kram passt, dass ich - wie nach deutschem Recht erlaubt - die Software gebraucht verkaufe, dann verweigern die einfach dem Käufer die Registrierung, mit dem Hinweis, er solle sich doch bitte am Verkäufer schadlos halten...
Da Spectrasonics nach deutschem bzw. europäischen Recht den Gebrauchtverkauf nicht verweigern darf, gibt es die Möglichkeit eines Lizenztransfers. Den allerdings lässt sich der Hersteller mit saftigen 50 $ fürstlich entlohnen :-/ Gemessen am Gebrauchtmarktpreis der Software (neu etwas über 300 €) ist das schon ein Schlag ins Kontor.
CU
Olaf
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