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Software gebraucht (ver-)kaufen

Olaf19 / 5 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo zusammen!

Gerade einen ganz interessanten Artikel zum Thema entdeckt... auch wenn es darin vorrangig um Volumenlizenzen geht.

Vgl. auch die Diskussion zum Thema "EULA" vom 4. Februar: http://www.nickles.de/thread_cache/538027082.html
- in den EULAs ist es immer wieder ein "beliebter" Vertragsbestandteil, dass die Software nicht gebraucht verkauft werden darf... wenn's nach den Herstellern ginge, müsste man die wohl wegschmeißen :-/

CU
Olaf

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Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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Crusty_der_Clown Olaf19 „Software gebraucht (ver-)kaufen“
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Moin,

die Meldung hatte Heise gestern auch schon, allerdings - wie ich finde - etwas ausführlicher.

Insbesondere der Absatz "So hat das Landgericht München I jüngst in einer – allerdings noch nicht rechtskräftigen – Entscheidung den Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen für rechtswidrig erklärt. Der Weiterverkauf von gebrauchten Software-Lizenzen an Dritte sei zumindest dann ein Verstoß gegen das Urheberrecht, wenn Lizenzrechte losgelöst von einem Datenträger weiterverkauft werden." sagt doch recht deutlich, daß der "tolle" Lizenzaufkleber alleine überhaupt nichts wert ist, sofern kein Original-Datenträger vorhanden ist. Das Thema hatten wir ja auch schon gelegentlich.

Gruß
Jürgen

"Man kann Nudeln machen warm, man kann Nudeln machen kalt." Ode an die Nudel von Peter Ludolf, dem Erfinder des Lagerhaltungssystems "Haufenprinzip"
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xafford Crusty_der_Clown „Moin, die Meldung hatte Heise gestern auch schon, allerdings - wie ich finde -...“
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Das Problem bei der Sache ist eigentlich ein anderes, nämlich die unterschiedlich gültigen rechtlichen Einordnungen von (Volumen-)Lizenzen und beim Händler gekaufter Software.
Kaufst ein Kunde bei einem Händler eine Software, so ist dies nach deutschem Recht ein Warenkauf mit dem Erwerb des Eigentums an dieser speziellen Kopie der Software. Zudem ist der Händler (oder dessen Händler) Vertragspartner mit dem Hersteller, nicht der Endkunde, somit passt der Erschöpfungsgrundsatz in diesem Fall.
Wenn man nun allerdings eine Volumenlizenz erwirbt, oder eine andere Lizenz direkt beim Hersteller (ohne direkt die Ware "Software" zu erhalten), so sieht das schon wieder etwas anders aus. Hier schließt nämlich eigentlich der Käufer einen direkten Vertrag mit dem Hersteller über die Nutzung der Software. Verträge jedoch sind nicht einfach übertragbar. Das Ganze dürfte also auf einen Konflikt zwischen Warenkauf contra Vertragsrecht herauslaufen.

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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Olaf19 xafford „Das Problem bei der Sache ist eigentlich ein anderes, nämlich die...“
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Xaff - ja, das ist auch genau der Grund, weshalb ich das hier überhaupt gepostet habe. Meine Überlegung ist eigentlich sehr simpel: Wenn es sogar schon erlaubt sein soll, einzelne "Exemplare" aus einer Volumenlizenz heraus separat zu verkaufen, dann dürfte dem erst recht nichts im Wege stehen, wenn jemand seine beim Händler separat erworbene Einzellizenz wieder loswerden will.

Wobei es im Einzelfall schon Tücken geben kann... so habe ich 2004 die Musiksoftware "Spectrasonics Atmosphere" gebraucht verkauft. Laut EULA strikt verboten, allerdings lag das EULA nur in englischer Sprache vor (wie übrigens die komplette Dokumentation...). Knackpunkt dabei: Das Produkt ist registrierungspflichtig, die Registration muss über das Internet auf der Webseite des Herstellers in den USA vorgenommen werden. Das heißt: wenn es den Amerikanern nicht in den Kram passt, dass ich - wie nach deutschem Recht erlaubt - die Software gebraucht verkaufe, dann verweigern die einfach dem Käufer die Registrierung, mit dem Hinweis, er solle sich doch bitte am Verkäufer schadlos halten...

Da Spectrasonics nach deutschem bzw. europäischen Recht den Gebrauchtverkauf nicht verweigern darf, gibt es die Möglichkeit eines Lizenztransfers. Den allerdings lässt sich der Hersteller mit saftigen 50 $ fürstlich entlohnen :-/ Gemessen am Gebrauchtmarktpreis der Software (neu etwas über 300 €) ist das schon ein Schlag ins Kontor.

CU
Olaf

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Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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xafford Olaf19 „Xaff - ja, das ist auch genau der Grund, weshalb ich das hier überhaupt...“
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Olaf, es steht doch außer Frage, daß jemand seine beim Händler gekaufte Software weiter verkaufen darf. Mir ist zumindest kein rechtgültiges Urteil bekannt, daß gegenteiliges Behauptet. Weißt Du da mehr? Wie schon geschrieben, wenn Du beim Händler eine Software kaufst, oder eine Software mit deinem Rechner zusammen erhältst* dann hast Du eine Ware gekauft, die Du frei weiter verkaufen darfst. Jeder Hersteller, der in Deutschland Geschäfte machen will und hier seine Produkte verkauft ist dazu verpflichtet deutsches Recht anzuerkennen und muß dies demnach auch erlauben, bzw anderslautende Bestimmungen einer EULA sind schlichtweg ungültig (wenn die EULA aufgrund anderer Umstände nciht ohnehin bereits ungültig ist).

* es gibt jedoch einen Haken an der Sache. Ein Hersteller kann zum Beispiel die Software so verändern, daß sie nur mit dem verkauften Gerät funktioniert oder sich nur einmal installieren lässt oder ähnliches. Wenn dies zur Eigenschaft des Produktes gehört und dem Kunden beim Kauf bekannt ist, dann ist dies zulässig. Man kann dies dann zwar tortzdem weiter verkaufen, hat aber keinen Anspruch darauf, daß der Hersteller diesen Weiterverkauf ermöglicht, bzw die Nutzung nach dem Weiterverkauf.

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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Olaf19 xafford „Olaf, es steht doch außer Frage, daß jemand seine beim Händler gekaufte...“
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Nein, da weiß ich keinesfalls mehr. Wobei mein Erlebnis mit Spectrasonics schon abschreckend war - man sagte mir, wenn die hier in Deutschland ihre Software vertreiben wollen, dann gelten hiesige Gesetze und nicht amerikanische. So weit so gut. Aber dadurch, dass die Software persönlich auf den Käufer registriert werden und dieses über die Webseite des Herstellers erfolgen muss, sitzen die Amerikaner doch wieder am längeren Hebel. Ich konnte die Software zwar verkaufen, aber "dank" der 50 $ Transfergebühr ist mein Verkaufserlös dann doch ganz empfindlich geschmälert worden... soweit die Geschichte mit Theorie und Praxis.

CU
Olaf

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