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News: Verbraucherfreundliches Gerichtsurteil

Verfallsdatum bei Handy-Prepaidkarten unzulässig

Redaktion / 12 Antworten / Flachansicht Nickles

Diverse Prepaid-Karten-Anbieter verlangen, dass ein gekauftes Guthaben binnen eines vorgegebenen Zeitraums aufgebraucht wird - andernfalls verfällt es.

Das Landgericht München hat jetzt in einem Urteil derlei Verfallszeiträume bei Prepaid-Handykarten als unzulässig erklärt. Auch Vertragsklauseln laut denen ein Restguthaben bei Vertragskündigung verfällt, seien nicht rechtens.

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Danke! Gruß gelöscht_84526
TAsitO Redaktion „Verfallsdatum bei Handy-Prepaidkarten unzulässig“
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Nur ein Gedanke :
Vielleicht wird das dann mal so wie mit dem Verfall der Telefonkarten gehandhabt.
Bei Ablaufdatum kann man zwar nicht mehr damit telefonieren;
aber beim Anbieter einlösen.
Naja; nur vielleicht.
Gruss.

http://www.talk-about.org/leben-ist-mehr/default.asp
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