Diverse Prepaid-Karten-Anbieter verlangen, dass ein gekauftes Guthaben binnen eines vorgegebenen Zeitraums aufgebraucht wird - andernfalls verfällt es.
Das Landgericht München hat jetzt in einem Urteil derlei Verfallszeiträume bei Prepaid-Handykarten als unzulässig erklärt. Auch Vertragsklauseln laut denen ein Restguthaben bei Vertragskündigung verfällt, seien nicht rechtens.