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News: Verbraucherfreundliches Gerichtsurteil

Verfallsdatum bei Handy-Prepaidkarten unzulässig

Redaktion / 12 Antworten / Flachansicht Nickles

Diverse Prepaid-Karten-Anbieter verlangen, dass ein gekauftes Guthaben binnen eines vorgegebenen Zeitraums aufgebraucht wird - andernfalls verfällt es.

Das Landgericht München hat jetzt in einem Urteil derlei Verfallszeiträume bei Prepaid-Handykarten als unzulässig erklärt. Auch Vertragsklauseln laut denen ein Restguthaben bei Vertragskündigung verfällt, seien nicht rechtens.

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idefix1968 Redaktion „Verfallsdatum bei Handy-Prepaidkarten unzulässig“
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Damit werden aber auch Kaufkriterien abgeschafft. Ich habe mich für Aldi Prepaid entschieden (E-Plus). Vor allem auch deshalb, da ein aufladen von 30 Euro Guthaben erst nach 2 Jahren verfällt (Man muß dazu sagen, ich brauche so ca. 2 Euro im Monat).

Wenn dieses Urteil bestand hat (immerhin ein Landgericht) ist es eine tolle Sache. Ich habe mir immer Gedanken gemacht ob ich das Guthaben abtelefoniert bekomme :-)

Gruß, Henning

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Danke! Gruß gelöscht_84526