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News: GEZ hat neue Einnahmequelle

Gebührenpflicht für TV-Handys

Redaktion / 18 Antworten / Flachansicht Nickles

Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) hat jetzt mitgeteilt, dass TV-taugliche Handys gebührenpflichtig sind. Als TV-tauglich sind keineswegs nur die demnächst kommenden Handys mit DVB-H TV-Empfang gemeint. Auch alle UMTS-Handys werden dabei laut Netzzeitung.de als Rundfunk empfangstauglich eingestuft.

Wer bereits ein TV-Gerät in seinem Haushalt angemeldet hat, braucht für ein TV-taugliches Handy nicht extra zu blechen.

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Elvereth Redaktion „Gebührenpflicht für TV-Handys“
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"Wer bereits ein TV-Gerät in seinem Haushalt angemeldet hat, braucht für ein TV-taugliches Handy nicht extra zu blechen."

die warten bis 2015 und dann darf man rückwirkend bezahlen, weil die Quoten von Wetten Dass im Keller sind...

CU Sven

Meine Heizung hat drei Gigahertz. http://www.svenspages.de/
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