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Kabel Deutschland und Gebühren

Cybercrown / 23 Antworten / Flachansicht Nickles

Ein gesundes neues Euch allen

Also folgendes: Meine Eltern haben bei Kabel Deutschland einen Kabelanschluß. Nun geht es um die Bezahlung, denn meine Eltern überweisen immer den fälligen Betrag und das scheint denen bei Kabel Deutschland nicht zu gefallen. Seit über einem Jahr wollen die das meine Eltern eine Einzugsermächtigung erteilen da ansonsten 1,-Euro "Extragebühren" anfallen.
Meine Eltern weigern sich jedoch gegen diese Methode und überweisen weiterhin die Gebühr.
Nun will Kabel Deutschland inzwischen schon 18,- Euro haben für diese "Extragebühr"!!!
Diese Methode wurde erst viel später eingeführt, also der Vertrag lief vorher ganz normal ohne dieses Problem.

Nun die Frage: Dürfen die so eine Gebühr berechnen nur weil meine Eltern lieber überweisen und denen keine Einzugsermächtigung erteilen will?
Gibt es hierfür eine rechtliche Grundlage das die soetwas verlangen dürfen?

Die haben sogar schon richtig gedroht mit Anwalt und Inkasso aber getan hat sich besher nichts.

Ich denke mal das es jedem selber überlassen ist wie er zahlen möchte, denn es darf doch nicht sein das wenn ich in den EDEKA oder so gehe ich einen Euro mehr zahlen muss nur weil ich Barzahler bin als der der mit Karte bezahlt.

Soltte jemand dazu einen guten Link haben der über diese Problematik handelt wäre ich dankbar für das einstellen!!!

Danke schon mal für Eure Antworten


CU
Cybercrown

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dirk42799 Cybercrown „@ idefix1968 Also wenn es um einen höheren Aufwand ginge der eine der...“
Optionen

ob Du das jetzt Sondergebühr (für Mehraufwand) oder Verwaltungsgebühr nennst, ist letztlich egal.

Mit Kinderkacke meinte ich eigentlich nicht die KDG...

Und wen´s glücklich macht, der kann´s auch folgendermaßen sehen:
die haben ihre Tarife um 1 EUR pauschal teurer gemacht und geben denjenigen, die per Bankeinzug bezahlen (lassen), einen Rabatt i. H. v. € 1,--.

Und unter welchem Vorbehalt sollen denn die anderen Mieter zahlen?
Daß die Gebühren irgendwann doch vielleicht mal als rechtswidrig festgestellt werden?
Dann hast Du auch ohne Zahlung "unter Vorbehalt" einen Rückzahlungsanspruch (nennt sich Leistungskondiktion gem. § 812 BGB: Leistung (= Zahlung) ohne Rechtsgrund (rechtswirksame Forderung)).

Insofern: richtig lesen, Ärger sparen und nicht direkt mit der lauten Kelle winken.

Ach so, und was Deine Befürchtungen bzgl. doppelte Abbuchungen anbelangen:
Du brauchst da weder anrufen noch einen Brief hinschreiben. In dem Falle gehst Du zur Bank (wo man wg. Kontoauszügen eh häufiger mal vorbeischneit) und läßt die Lastschrift zurückgeben.
Wirkung: Du hast subito das Geld wieder und der fälschlicherweise Abbuchende eine Aufwandsgebühr von ca. € 15,-- am Hacken.
Und Einfluß hat die KDG durch eine erteilte Abbuchungsermächtigung auch nicht.
Überleg doch einfach mal, mit was für einer Klage man die überziehen könnte und würde, wenn die im großen Stile zu viel abbuchen?
Vom Imageschaden mal ganz zu schweigen...

Null Problemo.

D.

ja, ich schreibe absichtlich nach den alten Rechtschreibregeln!
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