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Kabel Deutschland und Gebühren

Cybercrown / 23 Antworten / Flachansicht Nickles

Ein gesundes neues Euch allen

Also folgendes: Meine Eltern haben bei Kabel Deutschland einen Kabelanschluß. Nun geht es um die Bezahlung, denn meine Eltern überweisen immer den fälligen Betrag und das scheint denen bei Kabel Deutschland nicht zu gefallen. Seit über einem Jahr wollen die das meine Eltern eine Einzugsermächtigung erteilen da ansonsten 1,-Euro "Extragebühren" anfallen.
Meine Eltern weigern sich jedoch gegen diese Methode und überweisen weiterhin die Gebühr.
Nun will Kabel Deutschland inzwischen schon 18,- Euro haben für diese "Extragebühr"!!!
Diese Methode wurde erst viel später eingeführt, also der Vertrag lief vorher ganz normal ohne dieses Problem.

Nun die Frage: Dürfen die so eine Gebühr berechnen nur weil meine Eltern lieber überweisen und denen keine Einzugsermächtigung erteilen will?
Gibt es hierfür eine rechtliche Grundlage das die soetwas verlangen dürfen?

Die haben sogar schon richtig gedroht mit Anwalt und Inkasso aber getan hat sich besher nichts.

Ich denke mal das es jedem selber überlassen ist wie er zahlen möchte, denn es darf doch nicht sein das wenn ich in den EDEKA oder so gehe ich einen Euro mehr zahlen muss nur weil ich Barzahler bin als der der mit Karte bezahlt.

Soltte jemand dazu einen guten Link haben der über diese Problematik handelt wäre ich dankbar für das einstellen!!!

Danke schon mal für Eure Antworten


CU
Cybercrown

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dirk42799 Cybercrown „Kabel Deutschland und Gebühren“
Optionen

Ich seh´s mal so:

Deine Eltern haben mit KDG einen Vertrag geschlossen.
Diesem liegen AGB zu grunde.
Und diese können sich ändern. Das teilt die KDG Deinen Eltern dann auch mit.
Falls Deine Eltern mit diesen Änderungen nicht einverstanden waren, kann man den AGB widersprechen (mit der Folge, daß ma kündigen darf und ohne TV & Co. dasteht).
Falls Deine Eltern nicht widersprochen haben, sind die AGB ihnen gegenüber wirksam geworden.
Und wenn da drinsteht "für Überweisungen nehmen wir € 1,--", dann ist das m. E. auch nicht unwirksam:
KDG hat durch die manuelle Überweisung ein erhöhtes Risiko zu tragen. Da kommen Buchstabendreher hinzu, "versehentlich" wird zu wenig überwiesen...
All das stünde bei Einzugsermächtigung nicht zu befürchten.

Somit ist der Euro monatlich rechtmäßig und Deine Eltern haben ihn zu zahlen.

Wenn sie´s nicht tun, ist das bedingt problematisch:
der einzige Grund, weshalb KDG da noch keine anderen Geschütze auffährt, ist die Höhe der Außenstände.
Für 18,-- EUR fängt keiner einen Streit an.
Wenn das in Kürze aber mit Zinsen und in noch ein paar Monaten vielleicht auf 25,-- EUR ansteigt (was ggf. einer Monatsrate entspricht), werden die u. U. die Notbremse ziehen und kündigen.
...und sich ggf. das Geld über Anwalt oder Klage holen.

Mein Tip:
erteilt denen eine Einzugsermächtigung.
Vorteil: falls der Rechnungsbetrag nicht stimmt, könnt ihr ihn jederzeit zurückbuchen lassen.

Und was die 18,-- EUR angeht: wenn ihr streitsüchtig seid, zahlt sie nicht.
Falls ihr an einer gütlichen Einigung interessiert seid, würde ich sie mit der nächsten Rechnung bezahlen und gut ist.

Dirk

ja, ich schreibe absichtlich nach den alten Rechtschreibregeln!
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