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ebay - nun hats mich auch erwischt.

doestix / 12 Antworten / Flachansicht Nickles

Hi Leute,
nachdem ich hier viel gelesen habe und man durchaus kompetente Antworten bekommt möchte ich mich aufgrund eines Betruges bei ebay auch mal zu Wort melden. Mir ist folgendes passiert :

Ich habe bei Ebay einen Kleinkinderroller ersteigert. In der Beschreibung stand unter anderem „ Sehr guter Zustand“. Als der Roller dann bei mir ankam musste ich feststellen, daß dies in keiner Weise zutraf. Das Teil war nicht mal das Porto wert. Des öfteren habe ich versucht den Verkäufer zu kontaktieren. Leider ohne Erfolg und Antwort. Ich habe Ihn bei Ebay gemeldet und muss nun 10 Tage warten um weitere Schritte unternehmen zu können. Dabei habe ich jüngst eine neue Negativ Bewertung eingesehen und musste feststellen, daß es hier jemand den exakt aus Beschreibung und Bild selben Roller in selbem Zustand und zum gleichen Preis erworben hat. Das stinkt doch gewaltig zum Himmel, dachte ich mir? Einer oder keiner (evtl. gibt’s ja noch mehr Betrogene) von uns hat somit einen Roller erstanden der zur nicht stimmenden Beschreibung nicht mal abgebildet war. Zudem war ich bereits beim Zahlungsvorgang etwas skeptisch, da sich das Konto in Berlin befindet, der Artikelstandort allerdings Hamburg lautete. Ich dachte mir, dass es sich hier wohl um Umzug handelte. Hinzu kommt, dass der oben genannte Preis bei beiden 25,00 € betragen hat, und somit gerade unterhalb des Ebay Käuferschutzes liegt. Am Anfang wollte ich das ganze als Lehrgeld verbuchen. Doch solchen miesen Machenschaften müssen unterbunden werden und zudem sind 25€ + 10€ Porto auch Geld. Nach lesen der Negativ-Bewertung und der unbeantworteten emails, vor dem einleiten des Käuferschutzes, sah ich mich der Pflicht vor Ablauf der 10 Tage Frist negativ zu bewerten um weitere potentielle Käufer zu schützen.

Da ich mich mit Ebay und rechtlichen Dingen nicht auskenne interessieren mich zu eurer Meinung auch Ratschläge für weitere Schritte.

Vielen Dank

Gruß Doestix

Thomas139 doestix „ebay - nun hats mich auch erwischt.“
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Hallo auch,
erstmal ein "Beileid" für diese Erfahrung....
rein technisch hast du einen Kaufvertrag abgeschlossen und der verkäufer hat dir etwas mit mangel und unrichtiger beschreibung usw... geschickt.
du hast theoretisch das recht, vom vertrag zurück zutreten. allerdings ist das bei ebay alles etwas komplizierter, weil nur per email erreichbar usw.
Viele Infos gibts hier:

http://www.verbraucher-urteile.de/kauf/ebay.html
http://www.internetrecht-rostock.de/ebay-und-internetauktionen.htm

Um da tatsächlich juristisch vorzugehen, ist der Streitwert zu niedrig.
Was aber gut machbar ist, sich mit dem anderen Käufer des Rollers in Verbindung setzen und vielleicht erwirken, dass er sich seine (leider meist übliche, selbst wenn ungerechtfertigt) positive Bewertung überdenkt.
Ebay benachrichtigen, Adresse des Verkäufers ermitteln (geht via ebay recht vernünftig), negative Bewertung abgeben und den Verkäufer postalisch vom Rücktritt vom Kauf informieren, mit Fristsetzung. Allerdings ist sehr wichtig, wie die Artikelbeschreibung aussieht, da sie Grundlage des Kaufvertrags ist. vielleicht mal den link posten?

mfg, thomas