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problem mit ebay

scarface1 / 9 Antworten / Flachansicht Nickles

hallo,

ich habe bei ebay lautsprecherständer von privat ersteigert und habe nun folgendes problem das der verkäfer mir 1 paar schickt anstatt 2 paar.diese begründete er mit dem grund das er diese 2 mal verkaufe aber defentiv nur eine auktion war.
desweiteren fügte er hinzu das der ander käufer abgesprungen sie weil sie nicht bei ihm passen.
aber wie kann das sein das jemand anderes auch den zuschlag bekommen hat wenn ich die auktion gewonnen hab?
desweiteren gab er an das er menge 2* hatte.
deshalb füge ich hier den link zu :
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=7573200217&ssPageName=ADME:B:BCA:DE:31
er schlug mir jetz zwar einen kompromiss vor die zwei paar für 70€ + höhere versandkosten zu überlassen aber ich weiss nicht ob das rechtens ist.über jeden rat bin ich sehr dankbar bevor ich mich bei ebay erkundige und unnötig wind mache.

danke im vorraus

Crusty_der_Clown scarface1 „problem mit ebay“
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Moin,

der Verkäufer hat es auch sehr Mißverständlich ausgedrückt, über "Liste der Höchstbietenden anzeigen" kann man aber feststellen, daß er als Menge 2 Stück angegeben hat. Er meinte nun wohl 2x EIN Paar, du bist von 1x ZWEI Paaren ausgegangen. Das wäre ich im übrigen auch, wie wahrscheinlich die meisten, die sich dafür interessiert hätten bzw. haben.

Jetzt liegt es allerdings mit an dir, was du draus machen willst. Mit dem eBay-Käuferschutz wirst du sicher durchkommen (Artikel weicht erheblich von der Beschreibung ab), allerdings gibt es dort 25,- EUR Selbstbeteiligung. Anderseits wird der Verkäufer auch etwas unter Druck gesetzt, wenn er von eBay die Benachrichtigung bekommt, daß ein Streitfall angemeldet wurde. Ich denke, ich würde es in deiner Situation erstmal so probieren und mal abwarten, in wie weit sich der Verkäufer bewegt. Ob du dann knallhart sein möchtest oder ihr beide noch einen gemeinsamen Nenner findet, auf den man sich einigen kann, bleibt dann abzuwarten und ist eine Sache zwischen euch beiden, daß geht uns hier nichts an.

Ich jedenfalls für meinen Teil sehe dich im Recht, meiner Meinung nach ganz ohne jede Diskussion. Allerdings unterstelle ich dem Verkäufer genausowenig eine böse Absicht. Er hat halt eine saudumme Formulierung verwendet.

Ich jedenfalls (allerdings als gewerblicher Verkäufer) stehe für meine selbst verbockten Fehler auch ein, ich habe auch schon mal ein Angebot für einen gebrauchten Laserdrucker eingestellt, in dem irgendwo noch "Lieferung mit neuer Tonerpatrone " und an anderer Stelle "Lieferung mit vorhandener gebrauchter Tonerpatrone" stand. Nun, ich will ehrlich sein, wem der erste Satz nicht aufgefallen ist, dem habe ich keinen Toner hinterhergeschickt, wer aber aufgepasst hat, hat selbstverständlich eine neue Tonerpatrone bekommen, natürlich mit einer Entschuldigung und als kleine Kompensation durfte er die vorhandene Patrone auch behalten und bis zum Ende aufbrauchen. So sollte man solche selbstverschuldeten Dinge auch aus der Welt schaffen, das würde sich auch für den Verkäufer in diesem Fall so gehören.

Gruß
Jürgen