Hi!
Dieser Zwang zum Zusammenweiterverkaufen, möchte die Industrie zwar gerne auch bei Privatleuten in die Köpfe bekommen, aber es gilt weiterhin nur für die Hersteller, die den Rechner das erste mal verkaufen!
Soweit ich dies als Rechts-Laie überblicke, darf man als Privatperson auch weiterhin beliebige Teile seines Besitzes weiterverkaufen, egal, ob das nun eine gebundelte Software, ein halbes Blatt Papier oder das linke Seitenteil eines Billy-Regales ist. ;-)
Zugegeben: die Industrie lässt sich nette "Gimicks" einfallen, die das in etlichen Bereichen dann indirekt unterbinden: wenn die Software aktiviert werden muss und der Hersteller das nur beim Erstbesitzer zulässt, dann ist das Mist für den Neubesitzer. Trotzdem gibt es aus meienr Sicht auch in diesem Fall kein Verbot des Weiterverkaufs (er ist nur unsinnig, weil der Neubesitzer das Produkt nicht nutzen kann).
Deine anderen Hinweise sind aber absolut richtig. Vorallem der Punkt die Lizenzaufkleber abzutrennen und aufzuheben ist IMHO wirklich wichtig. da dürften nur die wenigsten dran denken.
Bis dann
Andreas