Der Typ, der sicher fuer hunderte/tausende bierhirngeschwaengerte Prollgewalltaetigkeiten steht/Vorbild ist, ist nicht zu Gnade in der Lage.
Schwarzenegger ist fuer mich Abschaum!
Ausspuckend und nie mehr beachtend.
l+
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Zwei Drittel der Einsprüche gegen Todesurteile waren in den USA in den Jahren 1973 bis 1995 erfolgreich. In 68 Prozent der Fälle hob ein Berufungsgericht die Todesstrafe auf.
Eine Studie der Columbia-Universität, die nach Prüfung von 4 578 Todesurteilen zu diesem Ergebnis kam, schlussfolgert: "Das System der Todesstrafe bricht unter dem Gewicht seiner eigenen Fehler zusammen. " Ursachen sollen vor allem unfähige Verteidiger und Staatsanwälte sein. Das Risiko, dass Fehler durch den ganzen Prozess unkorrigiert bleiben, sei hoch.
In Texas lag die Rate erfolgreicher Berufungen bei 52 Prozent. In Florida wurden 73 Prozent als Fehlurteile erkannt.
Neuverhandlungen von Fällen endeten zu 82 Prozent mit der Umwandlung der Todesstrafe in andere Strafen und zu sieben Prozent mit Freispruch.
Seit 1900 wurden in den USA mindestens 450 Menschen zum Tode verurteilt, deren Unschuld später bewiesen wurde. Mindestens 23 Unschuldige wurden tatsächlich hingerichtet. Von 1973 bis 1999 wurden 84 Menschen aus den Todestrakten entlassen, deren Unschuld schließlich nachgewiesen werden konnte.
Die Dunkelziffer liegt weit höher, Studien sprechen von ca. 10% unschuldig hingerichteter, da überproportional viele schwarze Ghettobewohner zum Tode verurteilt werden, die sich keine teuren Rechtsanwälteleisten können und auf unmotivierte Pflichtverteidiger angewiesen sind. Auch das öffentliche Interesse ist bei diesen Todeskandidaten selten so hoch, wie bei weißen, die eventuell auch noch weiblich sind.
Bei einer lebenslänglichen Haftstrafe hat ein zu unrecht Verurteilter noch die Chance, daß seine Unschuld später nachgewiesen wird. Ein Hingrichteter ist und bleibt tot, auch wenn sich später durch verbesserte Kriminaltechnik oder nachträglich aufgetauchter Zeugen seine Unschuld herausstellt.
Eine DNA-Analyse kann manübrigens auch nur dann durchführen, wenn DNA-Proben vom Tatort existieren. Bei einem 20 Jahre alten Fall wird dies kaum so sein.