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News: Nicht zurück zum Vater

Gericht gegen T-Online Fusion

Redaktion / 5 Antworten / Flachansicht Nickles

Das Landgericht Darmstadt hat sich heute gegen den Antrag von T-Online ausgesprochen, den Zusammenschluss von T-Online und der Deutschen Telekom zuzustimmen. Kleinaktionäre klagen gegen die Wiedereingliederung von T-Online. Grund: Die Anteilsinhaber sollen im Rahmen der Wiedereingliederung für 25 T-Online Aktien 13 Telekom-Anteile erhalten. Beim Börsengang von T-Online waren pro Papier 27 Euro zu zahlen - und die Telekom-Anteile sind momentan gerade mal 14 Euro wert.

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jürgen81 Redaktion „Gericht gegen T-Online Fusion“
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Der Riese braucht Geld.
Viele Hunde sind des Hasen Tod. Der Riese hat zuviel Geld in den Sand gesetzt.
UMTS Lizenzen, Laufzeit noch 15 Jahre. TollColect und die anderen sind beim überholen.

Es ist auch anzunehmen dass die Satelliten Telephonie bald für jeden erschwinglich werden.
Das bedeutet, Otto Normal nutzt Internet, mit Telephonie, mit einer Fensterantenne über einem Chinesischen
Satelliten.

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen

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