Hallo liebe Nickles-Rookies und -Veteranen,
ich möchte eine Festplatte versteigern und 12 Monate Gewähr leisten.
Wenn ich das Juristendeutsch richtig verstanden habe, dann habe ich bei Problemen in den ersten 6 Monaten nachzuweisen, dass der Artikel beim Zeitpunkt des Verkaufs im beschriebenen Zustand, in meinem Fall heißt das vor allem: fehlerfrei, war.
Wie mach ich das am besten? Fotos? S.M.A.R.T.-Werte speichern? Video drehen?
Wie kann man die Einwandfreiheit einer Festplatte ausreichend dokumentieren?
Vielen Dank, Euer Achim
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Wie Supergirl schon richtig bemerkte, als privater Verkäufer musst du keinerlei Gewährleistung abgeben und sowas solltest Du auch unbedingt bleiben lassen. Und im Angebot ausdrücklich darauf hinweisen!