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Gewährleistung und Beweislast bei Festplatten

Achim20 / 5 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo liebe Nickles-Rookies und -Veteranen,
ich möchte eine Festplatte versteigern und 12 Monate Gewähr leisten.
Wenn ich das Juristendeutsch richtig verstanden habe, dann habe ich bei Problemen in den ersten 6 Monaten nachzuweisen, dass der Artikel beim Zeitpunkt des Verkaufs im beschriebenen Zustand, in meinem Fall heißt das vor allem: fehlerfrei, war.
Wie mach ich das am besten? Fotos? S.M.A.R.T.-Werte speichern? Video drehen?
Wie kann man die Einwandfreiheit einer Festplatte ausreichend dokumentieren?
Vielen Dank, Euer Achim

gelöscht_82873 Achim20 „Gewährleistung und Beweislast bei Festplatten“
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Am besten gar keine Gewährleistung geben! Eine übernahme Garantie von max. 3 Tagen nach erhalt, mehr aber auch nicht. Der Aufwand und der auftretende Ärger in einem späteren evtl. Schadensfall steht in absolut keinem Verhältniss zum zu erwartendem Verkaufspreis... also Blödsinn! Da biste besser dran wenn Du die Platte verschenkst!

Emily22 Achim20 „Gewährleistung und Beweislast bei Festplatten“
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Wie Supergirl schon richtig bemerkte, als privater Verkäufer musst du keinerlei Gewährleistung abgeben und sowas solltest Du auch unbedingt bleiben lassen. Und im Angebot ausdrücklich darauf hinweisen!

kongking Emily22 „Wie Supergirl schon richtig bemerkte, als privater Verkäufer musst du keinerlei...“
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Alles schon gesagt, Gewährleistung greift nur auf wirklich "Handelnde".

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m. mann Achim20 „Gewährleistung und Beweislast bei Festplatten“
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Also ich habe damals Fotos gemacht mit meiner Kamera, dann diese Fotos gut abgelegt unter Zeugen alles natürlich. Der Käufer kam 12 Tage später und meinte, die Kamera sei kaputt, es ging um eine Kamera.

Ich habe ihm die Fotos gemailt und einen kurzen Text, danach nie wieder was von ihm gehört. Sehr oft versuchen es die Leute halt.

Olaf19 Achim20 „Gewährleistung und Beweislast bei Festplatten“
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Wenn du tatsächlich Privatverkäufer bist, wie meine Vorposter vermuten, dann solltest du die Gewährleistung explizit ausschließen; "unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung" ist übrigens eine juristisch wasserdichte Formulierung. Was du vorhast steht in keinem Verhältnis zu einem möglicherweise höheren Verkaufspreis. Zusätzlich zu dem, was meine Vorposter angemerkt haben, sehe ich noch ein weiteres Problem: Die Fotos zeigen ja nur die äußere Beschaffenheit der Festplatte, also dass sie keine Kratzer am Gehäuse hat - innen drin kann ja durchaus ein technischer Defekt bestehen.

Bleiben noch die S.M.A.R.T.-Werte, aber auch die sind ja nur eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt des Verkaufs. Wenn es nach ein paar Wochen zum Crash kommt, wärst du in der unangenehmen Situation, hieb- und stichfest nachweisen zu müssen, dass dieses nicht auf einem Fabrikationsfehler beruht. Und solche Fehler sind mitunter tückisch, es ist durchaus denkbar, dass der Fehler nicht von Anfang an zu erkennen ist, sondern erst kurz nach dem Kauf sichtbar wird.

Bei Festplatten gibt es ja diesen schönen Begriff "MTBF" - Meantime between Failures in Betriebsstunden, irgendein Wert im sechsstelligen Bereich. Klingt natürlich beruhigend - bietet aber keinesfalls eine Garantie dafür, dass die Platte nicht schon nach 2 Stunden hinüber sein kann...

CU
Olaf

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