Hallo,
Am Samstag gabs bei uns einen MM-Flyer u.a. mit GBA-Spielen für 20€.Als ich heute Morgen bei Ladenöffnung da war hatten sie diese gar nicht!!Den verkäufer darauf angesprochen meinte der ich soll Abends mal Anrufen dann weiß er mehr.Gut hab ich gemacht -er wußte nicht mehr!
War da nicht mal was,das man die Produkte für die man Werbung verteilt auch da haben muß ??
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Hmm, wenn das mal nicht eine versteckte Fußangel ist.
Ein Abholpreis ist kein Versandpreis. Ob das in dieser Form rechtens ist wage ich aber zu bezweifeln.
Google liefert mir folgendes Ergebnis:
http://www.dr-bahr.com/news/news_det_20030331113207.html
"In der letzten Zeit äußert sich der BGH zunehmend zu der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit von Zeitungsanzeigen für Computerverkäufe. Erst jüngst hatten die höchsten deutschen Ziviilrichter entschieden, dass Angaben von Computerpreisen ohne Monitor unter gewissen Umständen wettbewerbswidrig ist.
Nun äußerte sich der BGH (Urt. v. 24.10.02 - Az.: I ZR 50/00) zu einem ähnlichen Fall: Eine Zeitungsanzeige, die bei einem Verbraucher den Eindruck erweckt, den Artikel sofort mitzunehmen, ist dann als unlauter einzustufen, wenn in einer Fussnote darauf hingewiesen wird, dass "keine Mitnahmegarantie" bestehe und das Gerät ggf. bestellt werden müsse."
Link: http://www.jurpc.de/rechtspr/20030068.htm
Mit diesem Wissen gewappnet solltest Du eigentlich nicht mehr all zu viele Probleme haben.
Gruß, Brezel