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Frage zu einem Versicherungsschaden

Sandmann / 15 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,

Meine Nachbarin ist auf meine Brille gelatscht, die natürlich völlig breit war. Das Ding ist in den Rasen gefallen, schätze mal halb auf so ein paar Betonplatten (50x50), die man so als Beschwerung nimmt für Sonnenschirmständer. Meine Frau ist hingelaufen zum Optiker und hat die Brille richten lassen. Die Gläser und das Gestell hat natürlich noch Kratzer.
Also alles der Versicherung gemeldet. Die wollten dann die Brille haben.
Die haben dann auch einen ihrer Gutachter gefragt, der sagte, daß die Brille durch fallen auf den Rasen nicht solche Schrammen bekommen kann.
Irgendwie logisch, wenn meine Nachbarin erzählt sie sei in den Rasen gefallen. Jetzt bkommt aber der Haken.
Ich bekomme nichts ersetzt und soll auch noch die Gutachterkosten der Versicherung bezahlen???
Was kann ich tun? Ich will das auf keinen Fall??

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dirk42799 Sandmann „Die Allinanzversicherung sagt das. Meine Nachbarin habe ich natürlich nicht...“
Optionen

Du schreibst oben:
"Nun hat die Nachbarin das wahrscheinlich bei Ihrer Haftpflichvers. so angegeben,..."

Welche Versicherung hat denn jetzt einen Gutachter eingeschaltet?
Du? Deine Nachbarin?
Hat sich Deine Haftpflicht od. die Deiner Nachbarin bei Dir gemeldet?

Grundsätzlich gilt:
wenn die Haftpflicht Deiner Nachbarin das Gutachten in Auftrag gibt, hat sie sich die Kosten ans Bein zu binden. Ggf. kann sie sich wegen Regreß an ihre Kundin (= Deine Nachbarin) wenden, aber keinesfalls an Dich.

Ist alles etwas wirr hier...

D.

ja, ich schreibe absichtlich nach den alten Rechtschreibregeln!
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