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Frage zu einem Versicherungsschaden

Sandmann / 15 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo,

Meine Nachbarin ist auf meine Brille gelatscht, die natürlich völlig breit war. Das Ding ist in den Rasen gefallen, schätze mal halb auf so ein paar Betonplatten (50x50), die man so als Beschwerung nimmt für Sonnenschirmständer. Meine Frau ist hingelaufen zum Optiker und hat die Brille richten lassen. Die Gläser und das Gestell hat natürlich noch Kratzer.
Also alles der Versicherung gemeldet. Die wollten dann die Brille haben.
Die haben dann auch einen ihrer Gutachter gefragt, der sagte, daß die Brille durch fallen auf den Rasen nicht solche Schrammen bekommen kann.
Irgendwie logisch, wenn meine Nachbarin erzählt sie sei in den Rasen gefallen. Jetzt bkommt aber der Haken.
Ich bekomme nichts ersetzt und soll auch noch die Gutachterkosten der Versicherung bezahlen???
Was kann ich tun? Ich will das auf keinen Fall??

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Tilo Nachdenklich Sandmann „Frage zu einem Versicherungsschaden“
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Erst gefallen, dann Betonplatten (was haben die gemacht?) und die Ufos hast Du uns verschwiegen?

Die Nachbarin kann höchstens in Sünde gefallen sein, nicht "in den Rasen".

Alles sehr undurchsichtig. :-)

Also ich kann dazu nichts sagen, wenn Du es nicht präziser formulierst.

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Kolti Sandmann „Frage zu einem Versicherungsschaden“
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hängt zu 99% von der Formulierung der Sachadenmeldung ab.

Meine Gedanken:
1. Bei Brillen gibt es doch bei den meisten Optikern eine Zusatzversicherung.
2. Wenn's die Nachbarin war, ist deren private Haftpflicht zuständig.
3. Mit Deiner Versicherung kannst Du ja vor Gericht ziehen.
4. Liest sich alles blöd.

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Sandmann Kolti „Die Regulierung eines Versicherungsschaden...“
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Hast Recht Kolti, aber ich bin aufgeregt und in Rage....

Ok, noch mal ganz langsam.

Meine Nachbarin schubst meine Brille vom Tisch und tritt auch noch drauf. Die Brille muß auf so eine Gewegplatte gefallen sein, sonst hätte sie nicht solche tiefen Kratzer bekommen. Sie war ja auch komplett auseinander gefallen.
Nun hat die Nachbarin das wahrscheinlich bei Ihrer Haftpflichtversicherung so angegeben, das die Brille nur in den Rasen gefallen ist (unabsichtlich).
Die Haftplichtversicherung fragt einen Gutachter ob das so passiert sein kann und der verneint.
Jetzt bekomme ich nichts ersetzt und soll auch noch die Gutachterkosten der Versicherung zahlen.....
Ich will keinen Ärger mit meiner Nachbarin. Wenn die das so dahingeschrieben hat mit "mit in den Rasen gefallen und draufgeteten" kann ich nichts machen. Die gute Frau hat sich einfach nichts dabei gedacht :-(((
Nur wieso soll ich einen Gutachter bezahlen den ich nicht bestellt habe?
Wahrscheinlich bin ich auch noch selber Schuld, weil die halb zerbrochene Brille auch gleich wieder notdürftig repaiert wurde. Natürlich auf meine kosten.....

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dirk42799 Sandmann „Hast Recht Kolti, aber ich bin aufgeregt und in Rage.... Ok, noch mal ganz...“
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wer sagt denn, daß Du den Gutachter bezahlen sollst?
Hat Dich Deine Nachbarin drum gebeten?
Biete ihr an, Du würdest Dich gerne mit ihrer Haftpflicht für sie auseinander setzen.
Dann erzählst Du die gesamte Story wahrheitsgemäß und siehst, was bei rumkommt.

D.

ja, ich schreibe absichtlich nach den alten Rechtschreibregeln!
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Sandmann dirk42799 „wer sagt denn, daß Du den Gutachter bezahlen sollst? Hat Dich Deine Nachbarin...“
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Die Allinanzversicherung sagt das. Meine Nachbarin habe ich natürlich nicht darum gebeten.
Ich habe denen ja alles schon erzählt. Belege hingeschickt usw.
Ich weiß nur nicht was ich dagegen machen soll.

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dirk42799 Sandmann „Die Allinanzversicherung sagt das. Meine Nachbarin habe ich natürlich nicht...“
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Du schreibst oben:
"Nun hat die Nachbarin das wahrscheinlich bei Ihrer Haftpflichvers. so angegeben,..."

Welche Versicherung hat denn jetzt einen Gutachter eingeschaltet?
Du? Deine Nachbarin?
Hat sich Deine Haftpflicht od. die Deiner Nachbarin bei Dir gemeldet?

Grundsätzlich gilt:
wenn die Haftpflicht Deiner Nachbarin das Gutachten in Auftrag gibt, hat sie sich die Kosten ans Bein zu binden. Ggf. kann sie sich wegen Regreß an ihre Kundin (= Deine Nachbarin) wenden, aber keinesfalls an Dich.

Ist alles etwas wirr hier...

D.

ja, ich schreibe absichtlich nach den alten Rechtschreibregeln!
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Sandmann dirk42799 „Du schreibst oben: Nun hat die Nachbarin das wahrscheinlich bei Ihrer...“
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Die Nachbarin meldet alles ihrer Versicherung.
Die Versicherung der Nachbarin hat sich an mich gewandt, wollte zuerst die Brille haben, weil sie sie zu ihren Gutachter geben wollte.
Danach hat sie mir mitgeteilt das das alles nicht so war, fertig.

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Rigor Mortis Sandmann „Hast Recht Kolti, aber ich bin aufgeregt und in Rage.... Ok, noch mal ganz...“
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Du stehst weder mit der Versicherung deiner Nachbarin noch mit dem Gutachter in einem vertraglichen Verhältnis. Du hast keinen von beiden mit irgendetwas beauftragtt sofern deine Angaben stimmen, es gibt also keinerlei Grundlage auf der sie die Gutachterkosten von Dir einfordern könnten. Wenn jemand die Kosten zu tragen hätte dann deine Nachbarin.

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Sandmann Rigor Mortis „Du stehst weder mit der Versicherung deiner Nachbarin noch mit dem Gutachter in...“
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So sehe ich das auch. Wenn die Versicherung der Meinung ist sie brauch einen Gutachter ist das nicht mein Problem.
Die Frage ist nur was ich dagegen machen soll. Wenn ich jetzt mit einem eigenen Gutachten kommen soll artet das in einem riesen Trara aus. Wäre wohl die einzige Möglichkeit. Die spricht dann nicht mehr mit mehr und der Haushegen hängt schief.
Die Versicherung schreibt in etwa: Der Anspruch ist unbegündet. Bitte zahlen sie unsere Gutachterkosten.
Vielleicht suchen die auch nur einen Dummen.

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Grossadministrator Sandmann „Frage zu einem Versicherungsschaden“
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Warum stellen die sich bei der Versicherung bloss so an? Hm, da war doch was - ach ja, zigtausende haben sich so eine neue Brille gegönnt. Und der liebe Nachbar war dann gefällig.
Jetzt weißt du, warum die in solchen Fällen extrem vorsichtig sind. Und wenn dann der Schadensverlauf noch nachgebessert wird (erst Rasen, dann Betonplatten), schöpft der Versicherungsmensch an sich (und verständlicherweise auch der Richter) erst mal Verdacht.
Das aus dem Weg zu räumen, wird schwer.

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Sandmann Grossadministrator „Warum stellen die sich bei der Versicherung bloss so an? Hm, da war doch was -...“
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Ich weiß nicht warum die das so geschrieben hat. Ärgerlich. Beim Rest gebe ich Dir auch Recht. Ich werde wohl da drauf sitzen bleiben....

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J-G-W Sandmann „Frage zu einem Versicherungsschaden“
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Brillen und Kontaktlinsen werden von den Haftpflichtversicherern zumeist abgelehnt, da man dort überwiegend betrug unterstellt. Und wenn dann noch eine Geschichte nicht gleich stimmig ist und ggf. berichtigt wird, sind die Aussichten wohl bei fast NULL.
Außerdem ersetzt Haftpflicht nur Zeitwert (frag mich jetzt bitte nicht nach dem ZW einer Brille) und würde Dir ggf. noch eine Mitschuld andichten, da Du die Brille sicherlich sehr fahrlässig an den Tischrand gelegt hast und....

Wenn die Versicherung einen Gutachter bestellt hat (schön blöd!), ist das deren Problem. Sollten die Dich damit noch mal belästigen, schreib ihnen, "meine Rechtschutzversicherung wird sich freuen, diesen Prozess gegen sie durch alle erforderlichen Instanzen hindurch zu gewinnen!"
Die drohen, aber klagen i.d.R. nicht, obwohl die AZ die mit Abstand höchste Prozessquote aller Versicherer in Deutschland hat.

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Sandmann J-G-W „Brillen und Kontaktlinsen werden von den Haftpflichtversicherern zumeist...“
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Nach dem Motto, man kanns ja mal versuchen.
Ein Versuch ist es wert, so zurrück zu schreiben.
Ich hatte beim Gutachter mal nachgefragt, was denn bei Ihm für Informationen vorlagen. Zurrück kam ein fürchterliches Schreiben in typischen Amtsdeutsch, wo eigentlich nichts drinstand was ich nicht schon wußte. Daraufhin bekam ich noch ein Schreiben von der AZ:
Nach nochmaliger Prüfung blablabla....
Natürlich ohne Erfolg. Bitte Zahlen sie.

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Pumbo Sandmann „Frage zu einem Versicherungsschaden“
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"Meine Nachbarin ist auf meine Brille gelatscht, die natürlich völlig breit war."

Also, die Kuh ist rotzbesoffen Dir auf die Brille gelatscht? Wie kam die denn da auf den Boden? Hast Du mit Deiner Nacbarin ein wenig "genascht" und bist dann vor ihr aus den Pantinen gekippt?

Und dafür soll jetzt die Haftpflicht zahlen?

Ich denke, es wäre besser, euch zwei Schnapsdrosseln mal zum Blauen Kreuz zu schicken!

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Sandmann Pumbo „ Meine Nachbarin ist auf meine Brille gelatscht, die natürlich völlig breit...“
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Das ist nicht lustig...
Was soll das?
Wahrscheinlich gehst Du von Deinen Erfahrungen aus. *lol*
Schönen Tag noch :-)

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