Hallo,
ich habe eine Frage und hoffe, das mir jemand (vielleicht rechtlich fundiert) eine Antwort geben kann:
Eine Freundin von mir bezog eine neue Wohnung in Köln. Es ist eine Telefondose im Wohnzimmer und eine im Schlafzimmer. Sie beantragt bei der Telekom einen analog-Anschluß. Nach Freischaltung funktioniert die Dose im Wohnzimmer, aber die im Schlafzimmer nicht.
Einen Blick in die Dosen gibt Aufklärung: Beide Dosen sind untereinander nicht verkabelt, es wäre auch kein Kabel für die Verkabelung vorhanden. Aus beiden Dosen geht ein Kabel (4 Adern) runter in den Keller in einen Verteilerkasten der Telekom. Dort scheint also die 2. Dose nicht aufgeschaltet zu sein.
Die Wohnung selber war schon immer so. Sie war niemals geteilt, so daß beide Dosen immer zu ein und derselben Wohnung gehörten.
Somit rief ich (ganz nett) bei der Telekom an und bat um Aufschaltung der 2. Dose. Man erklärte mir dann, das ich die Fahrt- und Arbeitskosten dafür zu tragen habe. Ich antwortete ihr, dass ich das nicht nachvollziehen kann, da es sich nicht um eine Verkabelung in der Wohnung handeln würde, für die der Verbraucher wirklich zuständig wäre, sondern eine Verkabelung im Verteilerkasten der Telekom, für die demnach auch die Telekom zuständig sei und ich ja nichts dafür könne, wenn die Telekom nur die Häfte der vorhandenen Dosen aufschalten würde. Sie blieb bei ihrer Meinung. Als ich den Einwand brachte (immer noch freundlich gestimmt), dass ich die Aufschaltung auch selber machen könnte, legte die nette Dame von der Telekomhotline einfach auf. Etwas unverschämt.
Ich konnte mir den Verteilerkasten leider nicht anschauen, weil der in einem extra Raum ist und nur der Hausmeister (der nicht da war) einen Schlüssel dafür hat.
Ich gehe aber mal davon aus, das der Kasten verplompt ist, womit ein selber Aufschaltung im Nachhinein auffallen würde.
Kann mir jemand sagen, in wie weit der Pink-Panther-Monopolist verpflichtet ist, diese Aufschaltung zu machen oder in wie weit wir wirklich die Kosten dafür tragen müssen?
Danke für Eure Antworten.
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hi,
das mit der Rumbastelei mit 1. und 2. Adernpaar ist zwar "Schaltungstechnisch" richtig beschrieben - aber Vorsicht ! - Laut AGB der Telekom sind Endleitungen ( Leitungen vor der 1.TAE ) und kundeneigenes Leitungsnetz ( Leitungen nach der 1.TAE ) im selben Kabel nicht gestattet (das hängt mit der Haftung im Schadensfall zusammen. Es würden sich ja die Telekom und der Hausbesitzer ein und das selbe Kabel teilen. Wenn nun das Kabel irgendwann defekt sein sollte - wer muss es dann reparieren ? - ja genau - schwer zu sagen - deshalb vorbeugend nicht gestattet ) . Mal abgesehen davon würde ich nicht dazu raten, die Kabel vor dem (hoffentlich) verschlossenen Anschlußkasten "anzuknabbern". Stellt euch mal ein Appartmenthaus mit 20 Wohnungen vor und jede Wohnung wird mehrfach neu bezogen und der eine oder andere bastelt so rum - wie wird das Leitungsnetz in 10 Jahren aussehen ? - Wohl nur noch Schrott - oder ?? (nicht lachen, hab ich alles schon gesehen - Der Hauseigentümer ist sicher auch nicht erfreut)
Ausserdem sollten die Kabel ausserhalb der verschlossenen Verteiler schon deshalb nicht angeschnitten werden, um späteren Manipulationsmöglichkeiten vorzubeugen.
So und nun zur eigentlichen Frage: Die Leitung wird für 30 Euronen freigeschaltet ohne einen Techniker vor Ort zu erfordern - an die vom Wohnungvorgänger genutzte Stelle. Dies scheint hier so gewesen zu sein. Somit ist der Vorgang abgeschlossen.
Wenn nun im Nachhinein eine Verlegung auf die andere Dose gewünscht wird, so wird dies nach Aufwnand in Rechnung gestellt (Anfahrt + Arbeitszeit + ggf. Material).
So ist das nunmal in einer freien Marktwirtschaft - ein Handwerker kostet eben Geld und er muß von irgendetwas leben - Die Verlegung einer Stromsteckdose wird auch kein Elektriker gratis machen - oder ?
Ausnahme hiervon ist, wenn in der Wohnung gar kein Kabel/Dose vorhanden ist. Dann muß dies aber natürlich bei Auftragserteilung angegeben werden und die Freischaltegebühr erhöht sich auf 60 Euro. Darin enthalten ist dann aber auch die Montage der Leitung/Dose.
Zumindest bei einem analogen Anschluß ist dies so - bei ISDN oder DSL gelten teilweise wieder andere AGB.
Die freundliche Dame hat also recht. Auch wenn ich es ihr übel nehme einfach aufgelegt zu haben.