Hallo,
ich habe eine Frage und hoffe, das mir jemand (vielleicht rechtlich fundiert) eine Antwort geben kann:
Eine Freundin von mir bezog eine neue Wohnung in Köln. Es ist eine Telefondose im Wohnzimmer und eine im Schlafzimmer. Sie beantragt bei der Telekom einen analog-Anschluß. Nach Freischaltung funktioniert die Dose im Wohnzimmer, aber die im Schlafzimmer nicht.
Einen Blick in die Dosen gibt Aufklärung: Beide Dosen sind untereinander nicht verkabelt, es wäre auch kein Kabel für die Verkabelung vorhanden. Aus beiden Dosen geht ein Kabel (4 Adern) runter in den Keller in einen Verteilerkasten der Telekom. Dort scheint also die 2. Dose nicht aufgeschaltet zu sein.
Die Wohnung selber war schon immer so. Sie war niemals geteilt, so daß beide Dosen immer zu ein und derselben Wohnung gehörten.
Somit rief ich (ganz nett) bei der Telekom an und bat um Aufschaltung der 2. Dose. Man erklärte mir dann, das ich die Fahrt- und Arbeitskosten dafür zu tragen habe. Ich antwortete ihr, dass ich das nicht nachvollziehen kann, da es sich nicht um eine Verkabelung in der Wohnung handeln würde, für die der Verbraucher wirklich zuständig wäre, sondern eine Verkabelung im Verteilerkasten der Telekom, für die demnach auch die Telekom zuständig sei und ich ja nichts dafür könne, wenn die Telekom nur die Häfte der vorhandenen Dosen aufschalten würde. Sie blieb bei ihrer Meinung. Als ich den Einwand brachte (immer noch freundlich gestimmt), dass ich die Aufschaltung auch selber machen könnte, legte die nette Dame von der Telekomhotline einfach auf. Etwas unverschämt.
Ich konnte mir den Verteilerkasten leider nicht anschauen, weil der in einem extra Raum ist und nur der Hausmeister (der nicht da war) einen Schlüssel dafür hat.
Ich gehe aber mal davon aus, das der Kasten verplompt ist, womit ein selber Aufschaltung im Nachhinein auffallen würde.
Kann mir jemand sagen, in wie weit der Pink-Panther-Monopolist verpflichtet ist, diese Aufschaltung zu machen oder in wie weit wir wirklich die Kosten dafür tragen müssen?
Danke für Eure Antworten.
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geh doch in den T-Punkt. Dort kann die nette Dame nicht auflegen.
Du hast doch einen funktioniernden Telefonanschluss. Demnach hat die T-Com ihre Aufgabe erfüllt. Alles andere sind zusätzliche Leistungen, welche du alls Endkunde zahlen musst.
Moin,
genau wie von "enyola" beschrieben sieht es aus. Die Telekom legt bzw. schließt an genau eine (ich wiederhole "EINE") Dose. Dort muß die Kommunikation hinhauen, soweit ist es Aufgabe der Telekom. Alles andere, ob nun eine zweite oder zwanzig weitere Dosen, ist kostenpflichtig.
Im übrigen hast Du wohl ein paar Jahre im Ausland verbracht, oder wie ist "Pink-Panther-Monopolist" zu verstehen? Die Telekom ist kein Monopolist, sie hat genügend Wettbewerber. Daß diese nicht unbedingt in jede Wohnung ein eigenes Kabel legen wollen, weil es denen zu teuer ist und daher lieber die Leitungen von der Telekom anmieten, ist dabei ein ganz anderes Thema. Wenn sie es nur wollten, können und dürfen sie so viele Leitungen legen, wie sie wollen und sich jeden Kunden schnappen, den sie kriegen können. Die Telekom kann nichts dagegen unternehmen, was ist dann also in diesem Zusammenhang unter "Monopolist" zu verstehen?
Oder was ist mit O2 mit ihrer "Genion Home Zone" - auch ein Wettbewerbsprodukt, ganz ohne Telekom, und das sogar legal. Monopolist? Wenn du die Verkabelung aber extra bezahlst, legen dir Arcor und Co. sicher auch gerne eigene Leitungen in deine Wohnung, dabei können aber leicht mehrere Tausend Euro anfallen.
Gruß
Jürgen
2 Dosen im Keller an zu klemmen gäbe nur Ärger sobald ISDN oder DSL ins Spiel kommen, lieber gleich richtig verkabeln ;-)
Die Parallelbeschaltung von mehreren Telefondosen ist gar nicht zulässig. Neben den technischen Problemen (siehe Borlander) wäre ja auch das unbemerkte Zuhören bei Telefongesprächen möglich. Zulässig ist nur eine Verschaltung mittels Awado, wo die jeweils andere Dose abgeklemmt ist, solange von einer Dose telefoniert wird.
AWADo's gibt's nicht mehr, nur noch die eletrischen T2's und die sind auch nur hinter der ersten TAE zu empfehlen.
cm
Kannst aber auch sowas nehmen
klicki
aber:
erst nach der 1. TAE anschließen!
sieht dann so aus:
Hausanschluss
|
erstes Kabel (ein Adernpaar)
|
erste TAE (mit PPA; ist in der Regel auch als 1.TAE gekennzeichnet)
|
AMS
|
erstes Kabel (zweites Adernpaar)
|
zurück in den Keller
|
nach! dem Hausanschluss Kabel öffnen
|
zweites Kabel (erstes Adernpaar)
mit
erstem Kabel (zweites Adernpaar)
verbinden
|
zur zweiten TAE
cu
Home | Telefon / Funk | Telekommunikation | Analoge Telefontechnik |
Zubehör& Installationsmaterial | Umschalter
der Link geht nicht direkt.
cu
Deshalb habe ich gleich drei davon (je NFN) in der Wohnung...
Ich habe den T-Com-Hotliner mit meinen "War wäre wenn"-Fragen beinahe in die Irrenanstalt geschickt, aber immerhin ist es nun geklärt.
Ich muss nun alle anderen vor dem Telefonieren darauf ansprechen, dass sie sich mit dem Mithören meinerseits einverstanden erklären. Sonst ist da nichts mit Telefonieren... ;)
Es ist mir sowieso schleierhaft, warum da jemand vorschreibt, was ich alles mit meinem Anschluss anstellen darf oder nicht, aber was soll's.
An W.Stecher:
Wenn du wirklich eine 4-adrige Leitung zu der ersten Steckdose liegen hast, dann kannst du die freien Adern an die Dosenausgänge ( beschriftet mit a2 und b2), im Kellerraum die Leitung aufschneiden (hinter dem T-Kasten!, vorausgesetzt, der hausbesitzer hat nichts gegen..) und an die 2. Dose weiterleiten (aber bitte nicht die Leitungen vom Nachbar anzapfen).
Allerdings würde an der 2. Dose nur dann ein Telefon funktionieren, wenn an der ersten kein Telefon dran ist. Und zum Parallelbetrieb musst du die Adernpaare an den Eingangsklemmen der ersten Steckdose zusammenlegen (unabhängig davon, ob es erlaubt ist oder nicht, gell? ;) )
>Aus beiden Dosen geht ein Kabel (4 Adern) runter in den Keller in einen Verteilerkasten der
> Telekom.
damit hat(te) diese Wohnung 2 Telefonanschlüsse, sowas soll es damals gegeben haben und gibt es sicherlich auch heute noch. (1x Fax, 1x Telefon oder 2x Telefon oder sonstiges)
Wenn deine Freundin jetzt beide Dosen funktionsfähig haben will, muss sie die im Schlafz. mit der im Wohnzimmer verbinden.
oder
Sie bezahlt das Geld für den 2ten Anschluss.
>Ich gehe aber mal davon aus, das der Kasten verplompt ist, womit ein selber Aufschaltung im
> Nachhinein auffallen würde.
wenn du meinst, sind nur Plomben.
hi,
das mit der Rumbastelei mit 1. und 2. Adernpaar ist zwar "Schaltungstechnisch" richtig beschrieben - aber Vorsicht ! - Laut AGB der Telekom sind Endleitungen ( Leitungen vor der 1.TAE ) und kundeneigenes Leitungsnetz ( Leitungen nach der 1.TAE ) im selben Kabel nicht gestattet (das hängt mit der Haftung im Schadensfall zusammen. Es würden sich ja die Telekom und der Hausbesitzer ein und das selbe Kabel teilen. Wenn nun das Kabel irgendwann defekt sein sollte - wer muss es dann reparieren ? - ja genau - schwer zu sagen - deshalb vorbeugend nicht gestattet ) . Mal abgesehen davon würde ich nicht dazu raten, die Kabel vor dem (hoffentlich) verschlossenen Anschlußkasten "anzuknabbern". Stellt euch mal ein Appartmenthaus mit 20 Wohnungen vor und jede Wohnung wird mehrfach neu bezogen und der eine oder andere bastelt so rum - wie wird das Leitungsnetz in 10 Jahren aussehen ? - Wohl nur noch Schrott - oder ?? (nicht lachen, hab ich alles schon gesehen - Der Hauseigentümer ist sicher auch nicht erfreut)
Ausserdem sollten die Kabel ausserhalb der verschlossenen Verteiler schon deshalb nicht angeschnitten werden, um späteren Manipulationsmöglichkeiten vorzubeugen.
So und nun zur eigentlichen Frage: Die Leitung wird für 30 Euronen freigeschaltet ohne einen Techniker vor Ort zu erfordern - an die vom Wohnungvorgänger genutzte Stelle. Dies scheint hier so gewesen zu sein. Somit ist der Vorgang abgeschlossen.
Wenn nun im Nachhinein eine Verlegung auf die andere Dose gewünscht wird, so wird dies nach Aufwnand in Rechnung gestellt (Anfahrt + Arbeitszeit + ggf. Material).
So ist das nunmal in einer freien Marktwirtschaft - ein Handwerker kostet eben Geld und er muß von irgendetwas leben - Die Verlegung einer Stromsteckdose wird auch kein Elektriker gratis machen - oder ?
Ausnahme hiervon ist, wenn in der Wohnung gar kein Kabel/Dose vorhanden ist. Dann muß dies aber natürlich bei Auftragserteilung angegeben werden und die Freischaltegebühr erhöht sich auf 60 Euro. Darin enthalten ist dann aber auch die Montage der Leitung/Dose.
Zumindest bei einem analogen Anschluß ist dies so - bei ISDN oder DSL gelten teilweise wieder andere AGB.
Die freundliche Dame hat also recht. Auch wenn ich es ihr übel nehme einfach aufgelegt zu haben.