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Rechtliche Frage:

froschfutzelädda / 3 Antworten / Flachansicht Nickles

In Deutschland sind aus gutem Grund Schneeballsysteme verboten.
Ist es in Deutschland trotzdem erlaubt für ein Schneeballsystem zu werben?
Ich habe bei Ebay eine "Mich" Seite gesehen, auf der wirbt jemand für sein Schneeballsystem.

http://cgi3.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewUserPage&userid=eikow.

Ich persönlich falle auf diesen Mist nicht rein - aber jemand, der geistig minderbemittelten Fraktion könnte leichter von den Versprechungen eingelullt werden und darauf hereinfallen.

Also nochmal - hat man das Recht sowas bei Ebay verbieten zu lassen, oder hat man da rechtlich keine Handhabe?

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Warum Kolti
Onkel25Gandalf froschfutzelädda „Rechtliche Frage:“
Optionen

§ 16 Abs. 2 UWG:

"Wer es im geschäftlichen Verkehr unternimmt, Verbraucher zur Abnahme von
Waren, Dienstleistungen oder Rechten durch das Versprechen zu veranlassen,
sie würden entweder vom Veranstalter selbst oder von einem Dritten
besondere Vorteile erlangen, wenn sie andere zum Abschluss gleichartiger
Geschäfte veranlassen, die ihrerseits nach der Art dieser Werbung derartige
Vorteile für eine entsprechende Werbung weiterer Abnehmer erlangen sollen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Ansprechpartner ist wohl am ehesten eine Verbraucherschutzzentrale, die dann dagegen vorgeht... oder gleich Ebay, da die in ihren AGB sicherlich rechtswidriges Verhalten untersagen.

Gruß, Mario

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