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Rechtliche Frage:

froschfutzelädda / 3 Antworten / Baumansicht Nickles

In Deutschland sind aus gutem Grund Schneeballsysteme verboten.
Ist es in Deutschland trotzdem erlaubt für ein Schneeballsystem zu werben?
Ich habe bei Ebay eine "Mich" Seite gesehen, auf der wirbt jemand für sein Schneeballsystem.

http://cgi3.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewUserPage&userid=eikow.

Ich persönlich falle auf diesen Mist nicht rein - aber jemand, der geistig minderbemittelten Fraktion könnte leichter von den Versprechungen eingelullt werden und darauf hereinfallen.

Also nochmal - hat man das Recht sowas bei Ebay verbieten zu lassen, oder hat man da rechtlich keine Handhabe?

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Mario32 froschfutzelädda „Rechtliche Frage:“
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gute frage!

Aber hier falsch! weil ist eine einseitig eindeutige rechtsfrage und DAS heir zu beantworten ist unabhängig davon garanteirt verboten!

meine Persönliche Meinung ohne genauer Kenntnis des gesetztes textes: ist vermutlich verboten dafür zu werben!

Aber warum willst du das wissen? Doch reingefallen oder ärger mit dem ebaymensch gehabt? Oder gehörst du zur blockwartfraktion? Bei letzterem empfehle ich dir die Seite:

https://service.polizei.nrw.de/egovernment/service/anzeige.html
Polizeiportal Nordrhein-Westfalen - Bürgerservice Online Leute anzeigen!

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Kolti froschfutzelädda „Rechtliche Frage:“
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meldest Du denn diese Michseite nicht einfach bei eBay.
dann siehst Du ja was passiert.

Da es inzwischen in ist, daß Provider mit haften, reagieren die sehr schnell.

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Onkel25Gandalf froschfutzelädda „Rechtliche Frage:“
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§ 16 Abs. 2 UWG:

"Wer es im geschäftlichen Verkehr unternimmt, Verbraucher zur Abnahme von
Waren, Dienstleistungen oder Rechten durch das Versprechen zu veranlassen,
sie würden entweder vom Veranstalter selbst oder von einem Dritten
besondere Vorteile erlangen, wenn sie andere zum Abschluss gleichartiger
Geschäfte veranlassen, die ihrerseits nach der Art dieser Werbung derartige
Vorteile für eine entsprechende Werbung weiterer Abnehmer erlangen sollen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Ansprechpartner ist wohl am ehesten eine Verbraucherschutzzentrale, die dann dagegen vorgeht... oder gleich Ebay, da die in ihren AGB sicherlich rechtswidriges Verhalten untersagen.

Gruß, Mario

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