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Gewährleistungspflicht bei ebay - Gerät nach einem Tag kauptt

tomtomtom1 / 4 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo. liest man ja immer wieder: Bin betrogen worden etc etc. Jetzt ist mir aber selbst was dummes passiert: Habe einen TFT Monitor gekauft. Gebraucht, aber laut Verkäufer einwandfrei. Habe das Teil für 300 Euro ersteigert. Gut. Der gesamte Transfer hat sich wegen Urlaub etwas hingezogen. Eigentlich wollte ich dsa Teil bei ihm holen, er war nicht daheim - also musste es geschickt werden - per Post, weil ich dann im urlaub war und wir einfach keinen direkten termin fanden, wann ich vorbei kommen soll. gut. Das teil lief bei mir anfangs nicht sofort, gab erst pixelfeuer. habe ihn angemailt, daraufhin er: Er habe eine Matrox Karte gehabt, da war alles perfekt, er kennt das Problem nicht. Gut, dann hab ich das Teil einfach nicht zum laufen bekommen, mal kam ein bild, mal nicht - einfach sporadisch. Kaufdatum gab er an als 2003 - könnte jetzt versuchen, bei NEC noch auf Garantie zu pochen, wird aber schwer werden. das seltsame ist, er meint, bei ihm ginge alles, gewähr und garantie hatt er natürich ausgeschlossen. ok, was kann ich jetzt machen? Einfach pech gehabt oder doch anwalt einschalten - bei dem preis? zumindest hab ich keine ahnung, was ich machen soll, das teil war angeblich bei ihm einwandrei. verpackt war es auch ok, und ... naja, ok, kann schon sein, dass es einer hat fallen lassen bei der Post, aber wie soll ich das beweisen, versichert war es nicht. ich will eigentlich mein geld zurück, der verkäufer aber weigert sich. was kann man da machen? werd nie wieder was bei ebay für diesen preis kaufen - geiz ist garnicht geil

GarfTermy tomtomtom1 „Gewährleistungspflicht bei ebay - Gerät nach einem Tag kauptt“
Optionen

"...ok, was kann ich jetzt machen?..."

nicht - außer beim hersteller nachzufragen...

"...doch anwalt einschalten ..."

wozu?

der fall ist doch klar - privatkauf ohne garantie und rückgaberecht.

alternative?

den verkäufer gütlich fragen, ob er sich an einer eventuellen reparatur beteiligt. ...das muss er aber nicht.

"...versichert war es nicht...."

am falschen ende gespart.

"...ich will eigentlich mein geld zurück, der verkäufer aber weigert sich...."

da hat der verkäufer einfach mal recht.

"...geiz ist garnicht geil ..."

wie wahr!

;-)