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Gewährleistungspflicht bei ebay - Gerät nach einem Tag kauptt

tomtomtom1 / 4 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo. liest man ja immer wieder: Bin betrogen worden etc etc. Jetzt ist mir aber selbst was dummes passiert: Habe einen TFT Monitor gekauft. Gebraucht, aber laut Verkäufer einwandfrei. Habe das Teil für 300 Euro ersteigert. Gut. Der gesamte Transfer hat sich wegen Urlaub etwas hingezogen. Eigentlich wollte ich dsa Teil bei ihm holen, er war nicht daheim - also musste es geschickt werden - per Post, weil ich dann im urlaub war und wir einfach keinen direkten termin fanden, wann ich vorbei kommen soll. gut. Das teil lief bei mir anfangs nicht sofort, gab erst pixelfeuer. habe ihn angemailt, daraufhin er: Er habe eine Matrox Karte gehabt, da war alles perfekt, er kennt das Problem nicht. Gut, dann hab ich das Teil einfach nicht zum laufen bekommen, mal kam ein bild, mal nicht - einfach sporadisch. Kaufdatum gab er an als 2003 - könnte jetzt versuchen, bei NEC noch auf Garantie zu pochen, wird aber schwer werden. das seltsame ist, er meint, bei ihm ginge alles, gewähr und garantie hatt er natürich ausgeschlossen. ok, was kann ich jetzt machen? Einfach pech gehabt oder doch anwalt einschalten - bei dem preis? zumindest hab ich keine ahnung, was ich machen soll, das teil war angeblich bei ihm einwandrei. verpackt war es auch ok, und ... naja, ok, kann schon sein, dass es einer hat fallen lassen bei der Post, aber wie soll ich das beweisen, versichert war es nicht. ich will eigentlich mein geld zurück, der verkäufer aber weigert sich. was kann man da machen? werd nie wieder was bei ebay für diesen preis kaufen - geiz ist garnicht geil

GarfTermy tomtomtom1 „Gewährleistungspflicht bei ebay - Gerät nach einem Tag kauptt“
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"...ok, was kann ich jetzt machen?..."

nicht - außer beim hersteller nachzufragen...

"...doch anwalt einschalten ..."

wozu?

der fall ist doch klar - privatkauf ohne garantie und rückgaberecht.

alternative?

den verkäufer gütlich fragen, ob er sich an einer eventuellen reparatur beteiligt. ...das muss er aber nicht.

"...versichert war es nicht...."

am falschen ende gespart.

"...ich will eigentlich mein geld zurück, der verkäufer aber weigert sich...."

da hat der verkäufer einfach mal recht.

"...geiz ist garnicht geil ..."

wie wahr!

;-)

Crusty_der_Clown GarfTermy „ ...ok, was kann ich jetzt machen?... nicht - außer beim hersteller...“
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Moin,

ich möchte nur mal auf einen Punkt eingehen, der Rest wurde ja schon einschlägig (und richtig) kommentiert:

>> "...versichert war es nicht...."

DAS glaube ich nicht so recht, im Text steht was von "Versand per Post". Da das Teil wohl kaum als Päckchen verschickt wurde (ist bestimmt schwerer als 2 kg), ist es bis EUR 500,- versichert.

Ob man natürlich DHL davon überzeugen kann, daß es sich um einen Transportschaden handelt, ist ein ganz anderes Thema - und es muß schnellstens gehandelt werden, wenn man es zumindest versuchen möchte.

Gruß
Jürgen

Sirene Crusty_der_Clown „Moin, ich möchte nur mal auf einen Punkt eingehen, der Rest wurde ja schon...“
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zum Thema Privatkauf: Klar hat man da als Käufer auch Rechte, nämlich zumindest dieses, daß der Gegenstand im beschriebenen Zustand zu sein hat. Ob das Ganze ein Transportschaden ist, läßt sich relativ einfach feststellen: Hat die Verpackung ne Macke, die vom Fallen herrührt (wenn etwas schweres auf den Boden fällt, hinterläßt das meist Spuren)? Grundregel: äußerlich beschädigte Pakete sollten niemals angenommen werden oder es muß bereits bei der Übergabe protokolliert werden.
Ansonsten gilt bei Privatverkäufen: wenn unversichert geschickt wird, hat der Verkäufer die Pflicht zu beweisen, daß das Paket unversehrt angekommen ist. Kann er das nicht nachweisen, ist es sein Pech (wobei Postpakete immer versichert sind).
Zum Anwalt: Es gibt überall die Möglichkeit, sich entweder kostenlos oder für einen geringen Betrag eine Rechtsberatung zu holen (zB in Bremen kostenlos am Amtsgericht ohne Voranmeldung). Ein Anwalt, den man bezahlt, neigt dazu, einem völlig überzogene Hoffnungen zu machen "das kriegen wir schon hin", selbst wenn die Lage rechtlich aussichtlos ist. Er möchte ja verdienen ;)
Daher lieber zum Amtsgericht/Rechtsberatung oder mal in passenden Foren schauen.

Olaf19 Sirene „zum Thema Privatkauf: Klar hat man da als Käufer auch Rechte, nämlich...“
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Genau - die Verpackung ist das A und O: Eine Transportversicherung schützt nur, wenn die Ware einen Transportschaden erleidet, obwohl sie angemessen verpackt war, wenn also eine (grobe) Fahrlässigkeit auf Seiten des Frachtführers vorliegt. Wenn die Verpackung nicht ausreichend stabil war, dann tritt auch eine Transportversicherung nicht ein.

Leider kann der Käufer, wie du schon sagst, dies nur am äußeren Zustand der Verpackung festmachen - was nicht in allen Fällen weiterhilft: Z.B. kann ein Mainboard durch eine starke Erschütterung einen Haarriss bekommen - das muss man der Verpackung aber nicht unbedingt von außen ansehen.

CU
laf