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Ebay: Habe Lieferzeit nicht eingehalten - Klage?

Michael Turner / 10 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo, ich habe eine Hose über Ebay verkauft, die an einem Samstag vormittag versteigert wurde. Zunächst bat mich der Käufer, die Hose noch am Samstag Vormittag zur Post zu geben, er würde das Geld schon überweisen, da er nur 100% Bewertungen bei insgesamt über 200 Bewertungen hätte, wäre er sehr zuverlässig. Ok, das mochte sein, aber die 35 Euro hätte ich dann doch gern vorher gehabt. Ich habe also geschrieben, ich werde die Hose sofort bei Zahlungseingang versenden. Er brauche sie am darauf folgenden Freitag für irgend eine Veranstaltung. Er war knurrig und überwies das Geld. Dieses kam am Mittwoch auf meinem Konto an. Nachmittags bzw. abends (ich habe Online Banking, schaue jeden Tag morgends und abends nach). Ich konnte die Hose also erst am Donnerstag früh zur Post geben, weil am Mittwoch schon die Post zu hatte. Ich hatte natürlich keine verbindliche Zusage bezügl. Lieferung gemacht. Klar ... nach Zahlung erfolgt Versand ... also Do morgen hab ich die Sache zur Post gebracht und Freitags war die Hose noch nicht da ... super. Er bekam sie erst am Samstag. Er schimpfte via Mail herum, er will sein Geld zurück, da die Hose jetzt für ihn so wertlos sei, da er sie für diesen Freitag gebraucht hätte. Was soll denn das? Wenn er die unbedingt brauche, habe ich geschrieben, dann hätte er sie vor Ort kaufen müssen oder bei Quelle mit Expresslieferung und schriftlicher Zusage etc. Er meinte, er werde seinen Bruder hinzuziehen, der sei Anwalt. Ich könne mich schonmal auf eine Klage einrichten. Was sagt ihr dazu? Bin ich als privater Versender dazu verpflichtet, die Hose binnen einer bestimmten Frist zu liefern, nur auf der Grundlage einer guten Bewertung, die ihn als vertrauenswürdig einstuft?

Crusty_der_Clown Michael Turner „Ebay: Habe Lieferzeit nicht eingehalten - Klage?“
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Moin,

zu befürchten hast du überhaupt nichts. Wie oft hört man ja auch von gewerblichen Versendern, die nach X Wochen noch nichts geliefert haben. Auch dort müsste ich als Kunde erstmal SCHRIFTLICH eine ANGEMESSENE Nachfrist zur Lieferung verlangen, bevor ich von Kauf zurücktreten kann (in der Regel hält die Rechtssprechung etwa 10(!) Tage als Nachfrist für angemessen). Da brauchst Du dir wegen einem Tag Verspätung wirklich keinen Kopf machen - er hätte ja auch nach Absprache mit dir einen Versand per Nachnahme wünschen können, dann wären die Banklaufzeiten entfallen.

Er hätte genausogut für viel Geld Aufpreis eine Expressüberweisung bei seiner Bank in Auftrag geben können, dann wäre das Geld noch am gleichen Tag auf deinem Konto gewesen - auch dann wäre diese Zeit enfallen, dann hätte man dir zumindest "moralisch" die verzögerte Lieferzeit anrechnen können. Hat er beides nicht - Pech gehabt, so ist das Leben.

Ich sehe hin und wieder Schnäppchen bei eBay, aber wenn ich diese Artikel dringend brauche, ist eBay denkbar ungeeignet, dann muß halt der örtliche Handel herhalten oder ein normaler Versender (mit normalen Preisen), der mir mit sofortiger Lieferung bekannt ist. Und wenn's wirklich eBay sein muß und eilt - Anfrage an den Verkäufer, ob per Nachnahme geliefert werden kann.

Negativ würde ich nur bewerten, wenn der Käufer seinerseits eine negative Bewertung verteilt, auch wenn er jetzt rumzickt - es gibt nur böses Blut. Ich würde persönlich eher eine neutrale Bewertung mit entsprechend deutlichem Kommentar versehen - und den Kerl auf die Liste gesperrter Käufer setzen sowie eine Filterregel für seine E-Mails in meinem E-Mail-Programm definieren - gleich ab in den Papierkorb. Falls er selbst jedoch "die rote Karte" verteilt, dann würde ich doch negativ bewerten.

Gruß
Jürgen