Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz informiert, dass Kunden, die zu lange auf ihren beantragten DSL-Anschluss warten, ein Sonderkündigungsrecht zusteht. Ist die im Vertrag vereinbarte Bereitstellungszeit überschritten, wird empfohlen, dem DSL-Anbieter eine 2-3wöchige Frist zur Erfüllung des Vertrags zu setzen.
Verstreicht auch diese Frist, besteht dann das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Das Sonderkündigunsrecht wird Anbieter das Leben schwerer machen, die Kunden zu DSL-Verträgen locken und sie dann monatelang warten lassen.