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News: Schluss mit DSL-Hinhalterei

Sonderkündigungsrecht bei langer Wartezeit

Redaktion / 3 Antworten / Flachansicht Nickles

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz informiert, dass Kunden, die zu lange auf ihren beantragten DSL-Anschluss warten, ein Sonderkündigungsrecht zusteht. Ist die im Vertrag vereinbarte Bereitstellungszeit überschritten, wird empfohlen, dem DSL-Anbieter eine 2-3wöchige Frist zur Erfüllung des Vertrags zu setzen.

Verstreicht auch diese Frist, besteht dann das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Das Sonderkündigunsrecht wird Anbieter das Leben schwerer machen, die Kunden zu DSL-Verträgen locken und sie dann monatelang warten lassen.

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burhan Redaktion „Sonderkündigungsrecht bei langer Wartezeit“
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Es gibt in Deutschland kein Sonderkündigungsrecht, sondern ein Recht der Außerordentlichen Kündigung. Das kann in Ansruch genommen werden, wenn z.B. die Vertragsinhalte zu Ungunsten des Kunden geändert werden oder eben nach Setzen einer angemessenen Frist keine Vertragserfüllung seitens der DSL-Anbieter zustande kommt. Der BGH sieht eine Frist von 14 Tagen als angemessen an.

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