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News: Urteil stärkt Verbraucherschutz

Telefonische Belästigung mit Werbung verboten

Redaktion / 9 Antworten / Flachansicht Nickles

Schon lange ist es Unternehmen verboten, Kunden telefonisch mit Werbeanrufen zu belästigen, wenn zum Kunden zuvor noch kein Geschäftskontakt bestand. Bestand bereits Kontakt, waren Anrufe zulässig und wurden nicht als sogenannte "kalte Anrufe" eingestuft.

Das ändert sich jetzt nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln. Auch Kunden eines Unternehmens dürfen ab sofort nicht mehr telefonisch mit Werbeanrufen genervt werden. Wer belästigt wird, sollte sich die Adresse der betreffenden Firma notieren und diese Daten an eine Verbraucherzentrale weitergeben.

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dirk42799 charlie62 „auf ein explizites Gesetz wirst Du Dich nicht berufen können. Nirgends steht:...“
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Hallo Charlie,

das ist zwar richtig.
Aber mir ist im StGB auch kein Straftatbestand bekannt, wo drin steht:
wer jemanden anruft, um ihm Werbeangebote zu unterbreiten,... wird mit Freiheitsstrafe bis zu ... bestraft.
Du etwa?

Dirk

ja, ich schreibe absichtlich nach den alten Rechtschreibregeln!
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@ Redaktion mr_drehmoment