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News: Urteil stärkt Verbraucherschutz

Telefonische Belästigung mit Werbung verboten

Redaktion / 9 Antworten / Baumansicht Nickles

Schon lange ist es Unternehmen verboten, Kunden telefonisch mit Werbeanrufen zu belästigen, wenn zum Kunden zuvor noch kein Geschäftskontakt bestand. Bestand bereits Kontakt, waren Anrufe zulässig und wurden nicht als sogenannte "kalte Anrufe" eingestuft.

Das ändert sich jetzt nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln. Auch Kunden eines Unternehmens dürfen ab sofort nicht mehr telefonisch mit Werbeanrufen genervt werden. Wer belästigt wird, sollte sich die Adresse der betreffenden Firma notieren und diese Daten an eine Verbraucherzentrale weitergeben.

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m-h-a Redaktion „Telefonische Belästigung mit Werbung verboten“
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Ist das für:
Firmen zu Privatpersonen = OK
Firmen zu Firmen = ?

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Newcomer1 Redaktion „Telefonische Belästigung mit Werbung verboten“
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Sind hiervon auch "Süd- Nord- Lotto" betroffen ?
Oder lästige Anbieter von "billigen Telefontarifen" ?
ev. auch sogenannte Umfragen und Studien ? ( um die ich ja auch nicht gebeten hab )

Auf welchen Gesetzesauszug darf ich mich berufen , wenn ich so einen ungebetenen Gesprächspartner an der Strippe habe ?
Wird der Anrufende selbst , oder aber dessen Auftraggeber zur Rechenschaft gezogen ?

( hierbei müsste ja demnach der betroffene Mitarbeiter "verbotene Tätigkeiten" ausüben ...(?)


Gruß


Markus

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dirk42799 Newcomer1 „Sind hiervon auch Süd- Nord- Lotto betroffen ? Oder lästige Anbieter von...“
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Hallo Markus,

auf ein explizites Gesetz wirst Du Dich nicht berufen können.
Nirgends steht: die Firma XY darf den Markus nicht mit Werbung am Telefon belästigen.

Wen Du grundsätzlich letztlich dran kriegen willst, ist Dir selbst überlassen.
Du kannst gerne unmittelbar den Mitarbeiter am Telefon anzeigen oder aber direkt den Arbeitgeber (was ich persönlich machen würde).
Check mal § 7 des UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb): http://www.rechtliches.de/gesetze/UWG/7.html

Würde demnach auf OWi tippen.
Ob Du dafür auch Schadensersatz oder der Telefonist bzw. seine Firma nur eine Verwarnung/Geldstrafe, steht auf einem anderen Blatt.

Dirk

ja, ich schreibe absichtlich nach den alten Rechtschreibregeln!
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charlie62 dirk42799 „Hallo Markus, auf ein explizites Gesetz wirst Du Dich nicht berufen können....“
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auf ein explizites Gesetz wirst Du Dich nicht berufen können.
Nirgends steht: die Firma XY darf den Markus nicht mit Werbung am Telefon belästigen.


Das betreffende Gesetz hast du doch selbst angeführt. Im Strafgesetzbuch steht auch nicht explizit, dass Hinz den Kunz nicht erschlagen darf.

Wem es zu dumm wird, einfach eine Meldung an die Verbraucherzentrale. Mehr dazu hier:
Klick!
Der erste, der ein Stück Land eingezäunt hatte und es sich einfallen ließ zu sagen: -Das ist mein!- und der Leute fand, die einfältig genug waren, ihm zu glauben, war der wahre Gründer der bürgerlichen Gesellschaft. Wie viele Verbrechen, Kriege, Morde, wie viel Not und Elend und wie viele Schrecken hätte derjenige dem Menschengeschlecht erspart, der die Pfähle herausgerissen oder den Graben zugeschüttet und seinen Mitmenschen zugerufen hätte: -Hütet euch, auf diesen Betrüger zu hören; ihr seid verloren, wenn ihr vergesst, dass die Früchte allen gehören und die Erde niemandem.- (Jean-Jacques Rousseau)
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dirk42799 charlie62 „auf ein explizites Gesetz wirst Du Dich nicht berufen können. Nirgends steht:...“
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Hallo Charlie,

das ist zwar richtig.
Aber mir ist im StGB auch kein Straftatbestand bekannt, wo drin steht:
wer jemanden anruft, um ihm Werbeangebote zu unterbreiten,... wird mit Freiheitsstrafe bis zu ... bestraft.
Du etwa?

Dirk

ja, ich schreibe absichtlich nach den alten Rechtschreibregeln!
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charlie62 dirk42799 „Hallo Charlie, das ist zwar richtig. Aber mir ist im StGB auch kein...“
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Was ein vergleichendes Beispiel ist, das weißt du schon?

Also zuerst lesen, dann nachdenken und dann erst antworten.

Der erste, der ein Stück Land eingezäunt hatte und es sich einfallen ließ zu sagen: -Das ist mein!- und der Leute fand, die einfältig genug waren, ihm zu glauben, war der wahre Gründer der bürgerlichen Gesellschaft. Wie viele Verbrechen, Kriege, Morde, wie viel Not und Elend und wie viele Schrecken hätte derjenige dem Menschengeschlecht erspart, der die Pfähle herausgerissen oder den Graben zugeschüttet und seinen Mitmenschen zugerufen hätte: -Hütet euch, auf diesen Betrüger zu hören; ihr seid verloren, wenn ihr vergesst, dass die Früchte allen gehören und die Erde niemandem.- (Jean-Jacques Rousseau)
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General Redaktion „Telefonische Belästigung mit Werbung verboten“
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Gegen Sie doch bitte die genauen Urteils-Angaben ( Aktenzeichen Datum etc) bekannt, damit man konkret reagieren kann.

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mr_drehmoment Redaktion „Telefonische Belästigung mit Werbung verboten“
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Wie lautet das Aktenzeichen des Urteils?

Schlimmer ? Geht immer !!!
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Schnetty Redaktion „Telefonische Belästigung mit Werbung verboten“
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Ich soll mir also den Namen und die Firma aufschreiben die mich angerufen hat und das dann der Verbraucherzentrale melden.

Gestern und heute bekam ich Anrufe der Art: "Sie haben 480€ gewonnen. Regeln Sie die Modalitäten bitte unter folgender Nummer: 01905/321.... usw. Melden Sie sich sofort, denn nur heute können wir die Auszahlung vornehmen"

Der einzige der auszahlen würde bin ich - über diese Arschteuere 0190 Nummer, die mich wahrscheinlich tausendmal umleitet zu einem Ausländischen Anbieter, der mich damit Abzocken will. Das war übrigens ne Bandansage, die ich nicht nach Namen und Firma ausfragen konnte. Wie soll ich mich denn gegen sowas wehren?

Oder heute, auch ne Bandansage, die mich Menügestützt zu einer Umfrage leiten wollte.

Wenn das eine verboten wird, denken sich irgenwelche Hirnis wieder ne neue Masche aus.

Da hilft einfach nur "auflegen und sich nicht ärgern lassen"

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