Hallo,
Da ich mich heute unter anderem für eine Verlängerung/ Neuabschluss meiner Berufshaftpflicht entscheiden muß, stosse ich auf einen Begriff den ich nicht ganz verstehe.
Stichwort Bergungskosten:
10.000 Euro bei dem einen, 15.000 Euro bei dem 2ten recht geringe Summen wenn man bedenkt das eine Einsatz Minute beim Helikopter Einsatz rund 40,00 Euro kostet.
Eine kurze oberflächliche Suche im Internet hat mir folgende erkenntnis gebracht:
Rettungskosten sind die Kosten die zu meiner, oder die meines verunglückten Kunden entstehen.
Bergungskosten sind die Kosten für die Bergung des Leichnahms und für die Ausrüstung (Sicherung für die entsprechende Ermittlungsbehörde).
Ist meine aufassung richtig, oder verstehe die da etwas grudnsätzlich falsch?
Möchte ungern so unwissend eine eMail an die Anbieter schicken...
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Hatte die beide AGBs für die beiden Versicherungsverträge durcheinander gebracht. Die Bergung/ Rettungskosten sind durchaus von Interesse wenn ich selber verunfallen sollte. Auch wenn durch mein verschulden ein Kunde in eine Situation kommen sollte wo ein Rettungs/ Bergungsfall eintritt.
Wenn durch dein Verschulden ein Kunde zu Schaden kommt, dann zählen evtl. anfallende Rettungs-/Bergungskosten ganz einfach zu den Sachschäden, für die zusammen mit den Personenschäden in der Regel eine pauschale Deckungssumme in Millionenhöhe vereinbart ist.
Sonst müsste ja jeder bei seiner Privathaftpflichtversicherung noch zusätzlich Bergungskosten vereinbaren für den möglichen Fall, dass er einmal mit dem Fahrrad einen Tanklastzug zu einem Ausweichmanöver in den Bach nötigt.
Wenn durch dein Verschulden ein Kunde zu Schaden kommt, dann zählen evtl. anfallende Rettungs-/Bergungskosten ganz einfach zu den Sachschäden, für die zusammen mit den Personenschäden in der Regel eine pauschale Deckungssumme in Millionenhöhe vereinbart ist.
Sonst müsste ja jeder bei seiner Privathaftpflichtversicherung noch zusätzlich Bergungskosten vereinbaren für den möglichen Fall, dass er einmal mit dem Fahrrad einen Tanklastzug zu einem Ausweichmanöver in den Bach nötigt.
