Hallo,
Da ich mich heute unter anderem für eine Verlängerung/ Neuabschluss meiner Berufshaftpflicht entscheiden muß, stosse ich auf einen Begriff den ich nicht ganz verstehe.
Stichwort Bergungskosten:
10.000 Euro bei dem einen, 15.000 Euro bei dem 2ten recht geringe Summen wenn man bedenkt das eine Einsatz Minute beim Helikopter Einsatz rund 40,00 Euro kostet.
Eine kurze oberflächliche Suche im Internet hat mir folgende erkenntnis gebracht:
Rettungskosten sind die Kosten die zu meiner, oder die meines verunglückten Kunden entstehen.
Bergungskosten sind die Kosten für die Bergung des Leichnahms und für die Ausrüstung (Sicherung für die entsprechende Ermittlungsbehörde).
Ist meine aufassung richtig, oder verstehe die da etwas grudnsätzlich falsch?
Möchte ungern so unwissend eine eMail an die Anbieter schicken...
Off Topic 20.605 Themen, 228.970 Beiträge
Bergungskosten
Die Übernahme von Bergungskosten ist eine Leistung in der privaten Unfallversicherung. Die Suche nach einem Verletzten, seine Bergung und der Rücktransport zum Heimatort sind versichert. Das klassische Beispiel ist der schwere Sturz auf der Skipiste, mit anschließendem Einsatz des Rettungshubschrauber und Rückflug mit einer Sondermaschine. Das koscht was!
danke, erstmal- was sind dann Rettungkosten?
Es geht um eine Haftpflichtversicherung für Tauchausbilder/ Assis, Begleiter, die das ganze gewerblich bzw. beruflich betreiben.
[Diese Nachricht wurde nachträglich bearbeitet.]
Erklärt wurde mir das so, dass alles was tot ist (Material/Leichen) geborgen und alles Lebendige gerettet wird.
Anscheinend wird das aber nicht mehr so genau unterschieden. Darum würde ich mich lieber direkt bei einem RA, oder der einer Versicherung erkundigen. 10-15000€ erscheint mir in der Tat nicht besonders viel. Ich könnte mir vorstellen, dass bei einer Rettung mit Spezialgerät, wie z.B. einer Seerettung, schon mal das Zehnfache zusammen kommt. Möglicher Weise spielen dann aber auch mehrere Versicherungen zusammen, meinetwegen dass die Krankenkasse den Aufenthalt in einer Dekompressionskammer übernimmt, genau so wie sie einen Rettungshubschrauber zahlen. Vielleicht sind hier nur Kosten gemeint, die nicht von der KK getragen werden, wie eben ein Bootseinsatz.
Je mehr man darüber nachdenkt, desto verworrener wird es. Frag' lieber einen Spezialisten, da ist zu viel Interpretationsspielraum.
Hallo Fetzen,
Stimmt schon leider. Ohne RA ist es faktisch unmöglich sich in den Haftungsfragen richtig zu entscheiden. Habe eine eMail an den Verband geschickt, die haben da ebenfalls eine Rechtsabteilung die mir da wohl weiterhelfen soll/ kann. Na ja ich lass mich mal überraschen ;)
vollkommen falsch liegen.
Was willst Du denn mit Bergungskosten?
Wenn Du Tauchlehrer oder sowas bist, dann benötigst Du eine Betriebs-/ oder Berufshaftpflicht für Tauchlehrer.
Die kommt für Schäden auf, die Du fahrlässig verursacht hast,
Da brauchst Du keine Bergungskosten.
Da gibt es sowas auch gar nicht. Sowas gibt es nur bei Unfallversicherungen und die sind personenbezogen. D.h. Die hat jeder selbst oder auch nicht.
Oder glaubst Du, ein Fahrschullehrer hat Bergungskosten?
Hier Infos.
http://www.tauchversicherung.com/versicherungen/Betriebshaftpflicht.html
Danke Kolti,
Hatte die beide AGBs für die beiden Versicherungsverträge durcheinander gebracht. Die Bergung/ Rettungskosten sind durchaus von Interesse wenn ich selber verunfallen sollte. Auch wenn durch mein verschulden ein Kunde in eine Situation kommen sollte wo ein Rettungs/ Bergungsfall eintritt.
Aber wie gesagt Du hast recht gehabt.
Für einen Laien ist der ganze Mist nicht zu verstehen, bzw. sehr verwirrend, in dem Fall.
Wenn durch dein Verschulden ein Kunde zu Schaden kommt, dann zählen evtl. anfallende Rettungs-/Bergungskosten ganz einfach zu den Sachschäden, für die zusammen mit den Personenschäden in der Regel eine pauschale Deckungssumme in Millionenhöhe vereinbart ist.
Sonst müsste ja jeder bei seiner Privathaftpflichtversicherung noch zusätzlich Bergungskosten vereinbaren für den möglichen Fall, dass er einmal mit dem Fahrrad einen Tanklastzug zu einem Ausweichmanöver in den Bach nötigt.
Wie gesagt ich erwarte im moment, eine eMail vom Verband- die werden es wohl wissen- hoffe ich mal.
