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windows OEM version - wie war das noch gleich...........

midgetgolf / 9 Antworten / Flachansicht Nickles

hallo freunde.....alle jahre wieder komme ich in dieses forum, diesmal mit einer mindergewichtigen frage:
meine XP pro OEM version sitzt auf meinem laptop. laptop und system sind apart voneinander gekauft. die XP version habe ich im internet gekauft(ist bereits registriert und glücklicherweise auch legal:-)
was wäre, wenn mir morgen mein lap abrauchte und ich einen neuen kaufte- wäre die installation meines jetzigen OS dann ein problem???- also nur zur deutlichkeit- ich will (m)eine oem-version nicht auf mehrere rechner zugleich setzen/stellen/legen, sondern lediglich herausfinden, ob die mehrfach-installation + registrierung ,an einer zeitlichen perlenschnur sozusagen , überhaupt möglich ist ?

Andreas42 midgetgolf „windows OEM version - wie war das noch gleich...........“
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Hi!

Nach meinen Verständnis (und ich bin auch nur ein Laie, was das ganze Rechtsgedöns angeht) hätten es die Hersteller wie MS zwar gerne, dass man die Software nur mit dem gekauften PC einsetzen darf, aber in Deutschland gibt es keine rechtliche Handhabe, dass durchzusetzen.

So wie ich das sehe ist es heute in Deutschland so: MS kann dem ersten Händler in der Kette vorschreiben, dass er eine spezielle Lizenz nur mit einem Rechner ausliefern darf. Verkauft dieser Händler diesen PC mit der Software, dann war's das, was die Bundelung angeht. Ab diesem zeitpunkt darf man die Sachen getrennt verkaufen.

Es gab' dazu mal ein Urteil, dass die Praxis OEM-Versionen getrennt weiterzuverkaufen getsattet hat. MS hat dann erst dicke Backen gemacht udn danach die Systembuilder (SB) Versionen rausgebracht, die generell ohne Hardware verkauft werden dürfen.
Es gibt weiterhin spezielle OEM-Versionen für die PC-Hersteller, die diese nur mit PCs verkaufen und ausliefern dürfen. Hier wird dann oft mit den Recovery-Versionen gearbeitet. Man versucht also die Software an die verkaufte Hardware zu binden und die freie Verwendbarkeit auf anderen Rechnern (zumindest teilweise) einzuschränken.

Aber auch hier ist meiner Meinung nach dann die getrennte Weiterverwendung gestattet (quasi sobald der Ursprüngliche Hersteller sein Produkt an einen Endkunden verkauft hat). Man betrachtet immer nur die Sache mit der Software. Aber eigentlich sollte die Frage nicht nur sein "Darf ich die Software ohne die Hardware nutzen?", sondern die Frage "Darf ich die Hardware ohne die Software nutzen?" ist eigentlich auch eine gute Frage, oder? ;-)

Bis dann
Andreas