Auch ganz nett ist der "§ 5 Preise" der AGB. Da soll der User mit allerlei juristischen bla-bla von den Kosten abgelenkt werden. Zum in den ersten Sätzen erwähnte Urteil des Landgerichts Hamburg (welches ja wie ein Gespenst durch das Internet zieht), möchte ich nur folgendes sagen: Dieses Urteil hat nie Rechtskraft erlangt, da sich die beiden Streitparteien außergerichtlich geeinigt haben. A.d.G. ist ein Bezug auf dieses Urteil Schwachsinn, ich hätte von seinen Rechtsanwälten (die bei der Verfassung der AGB offensichtlich mitgewirkt haben) mehr erwartet. Außerdem ist es bedenklich, dass die AGB und das Impressum so weit unter dem "Startbildschirm" zu sehen sind. Am schärfsten finde ich aber den Abschnitt am untersten Ende. Dieser dient offensichtlich dazu, dass User per Keywords auf die Seite gelockt werden.
MFG
Abe S.