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Der feine Unterschied: Mehrfacheinwahl und Mehrplatznutzung

warsteiner / 8 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,

ich habe vor kuzem von meinem Provider einen "netten" Brief bekommen. Ich wurde der Mehrfacheinwahl beschuldigt. Sie haben es aber freundlicherweise etwas blumiger umschrieben. Na ja, jedenfalls habe ich mich schon im Vorfeld, vor Vertragsabschluß, erkundigt ob eine Mehrplatznutzung erlaubt sei. Weil mir die Antwort nicht ausreichte, habe ich nachgehakt. Also, ob eine gleichzeitige Nutzung von zwei verschiedenen PC`s aus gestattet wird. Dies wurde bestätigt.

Daraufhin habe ich mir sofort ein Internetfähiges Notebook gekauft. Seitdem haben sich meine Frau und ich ab und zu zeitgleich eingewählt. Von daher war der "Drohbrief" schon berechtigt. Das macht das Notebook jetzt natürlich zu einem, vorläufigen, Fehlkauf. Aber das ist eine andere Geschichte.

Soviel ich weiss, geht es bei der Mehrplatznutzung um ein Netzwerk, von dem aus mehrere PC`s auf den Router zugreifen können. Heißt das jetzt, dass aus einem Netzwerk heraus, immer nur EINER auf das Internet zugreifen kann (darf) oder doch mehrere Nutzer zeitgleich.

Viele Grüße

warsteiner

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Sesselpuppser Borlander „Über den Router können dann beliebig viele Clients aufs Internet zugreifen,...“
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Bescheidene Frage von mir dazu:

Ich habe die Fritz!Box Fon, darüber kann ich auch mit mehreren PCs ins Internet einsteigen.
Wie, bitte, kann der Provider denn nun sehen, das ich mit einem oder drei Rechnern ins Netz gehe? Faktisch habe ich ja eben nur eine IP von meinem Provider zugewiesen bekommen, die ich dann nutze!
Nachdem die Box die Daten empfängt, verteilt diese die Daten doch erst an die einzelnen PCs weiter!

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