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Der feine Unterschied: Mehrfacheinwahl und Mehrplatznutzung

warsteiner / 8 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,

ich habe vor kuzem von meinem Provider einen "netten" Brief bekommen. Ich wurde der Mehrfacheinwahl beschuldigt. Sie haben es aber freundlicherweise etwas blumiger umschrieben. Na ja, jedenfalls habe ich mich schon im Vorfeld, vor Vertragsabschluß, erkundigt ob eine Mehrplatznutzung erlaubt sei. Weil mir die Antwort nicht ausreichte, habe ich nachgehakt. Also, ob eine gleichzeitige Nutzung von zwei verschiedenen PC`s aus gestattet wird. Dies wurde bestätigt.

Daraufhin habe ich mir sofort ein Internetfähiges Notebook gekauft. Seitdem haben sich meine Frau und ich ab und zu zeitgleich eingewählt. Von daher war der "Drohbrief" schon berechtigt. Das macht das Notebook jetzt natürlich zu einem, vorläufigen, Fehlkauf. Aber das ist eine andere Geschichte.

Soviel ich weiss, geht es bei der Mehrplatznutzung um ein Netzwerk, von dem aus mehrere PC`s auf den Router zugreifen können. Heißt das jetzt, dass aus einem Netzwerk heraus, immer nur EINER auf das Internet zugreifen kann (darf) oder doch mehrere Nutzer zeitgleich.

Viele Grüße

warsteiner

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Borlander warsteiner „Der feine Unterschied: Mehrfacheinwahl und Mehrplatznutzung“
Optionen

Über den Router können dann beliebig viele Clients aufs Internet zugreifen, über eine einzige Verbindung - das ist mit Mehrplatznutzung gemeint.

Bei einer Mehrfacheinwahl stellt jeder PC eine eigene Verbindung ins Internet her - dafür muß der Provider dann aber auch alles doppelt bereitsellen, z.B. 2 IP-Adressen (aus dem eigenen _begrenzten_ IP-Pool) statt einer...

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