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Überspringen von Werbung verstößt gegen das Urheberrecht

Tilo Nachdenklich / 8 Antworten / Flachansicht Nickles

In Japan gibt es das erste Ansinnen in diese Richtung. Eine Heise-Meldung:
www.heise.de/newsticker/meldung/print/61798

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Prost Kolti
Sommerloch? _Quax
Olaf19 Tilo Nachdenklich „Überspringen von Werbung verstößt gegen das Urheberrecht“
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Es verstößt auf jede Fall gegen das Urheberrecht.

Man darf z.B. auch nicht während eines Werbeblocks aufs Klo gehen, und natürlich auch nicht davor und danach. Letztlich ist das Fernsehprogramm rund um die Uhr als Gesamtkunstwerk zu betrachten, das vom Zuschauer in seiner Ganzheit genossen werden muss.

Ganz kriminell wird es, wenn jemand seinen Fernseher abschafft. TV-Verkäufer sind Verbrecher - hart aber gerecht!

Mal ehrlich, was würdet ihr sagen, wenn ihr Programmmacher wärt und die Leute während der von euch gemachten Programme einfach machen gingen?!

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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