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News: Abmahn-Kanzleien lassen Sektkorken knallen

Verlinken und Werbung für Allofmp3 verboten

Redaktion / 6 Antworten / Flachansicht Nickles

Der russische MP3-Billiganbieter Allofmp3 ist der Musikindustrie schon lange ein Dorn im Auge. Musikdateien können dort zum Dumpingpreis downgeloadet werden. Für viele Musikstücke berechnet der Anbieter gerade mal 10 Cent. Rechtlich bewegt sich Allofmp3 in einer Grauzone, da nach russischem Verwertungsrecht verfahren, aber weltweit über's Internet ausgeliefert wird.

Dem schiebt eine einstweilige Verfügung des deutschen Musikverbands jetzt einen Riegel vor. Allofmp3 wird es damit untersagt, seine Dienste in Deutschland anzubieten. Während der russische MP3-Discounter kaum auf die Schnelle wegzudrücken sein wird, spült die einstweilige Verfügung zumindest einen ordentlichen Batzen Kohle in die Taschen einiger Abmahnungs-Anwälte.

Denn: Es ist ab sofort verboten, Links zu Allofmp3 auf deutschen Webseiten zu platzieren, oder Werbung für deren Angebot zu machen.

Abe S. Olaf19 „Müsste dieser Thread dann nicht auch schon verboten sein? Immerhin wird dieser...“
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Das kann man so nicht sagen. Handelt jemand aus wissenschaftlichen Interesse (im Rahmen der Lehre) oder im Rahmen seiner journalistischen Tätigkeit (was ich hier mal unterstelle ...), darf in einem Artikel auch auf strafrechtlich relevante Inhalte unter bloßer Nennung des Namens Bezug genommen werden. Stellt Euch mal folgende Situation vor: > Bericht in der Zeitung. "Ab morgen ist ... verboten."
Eine ander Sache wäre es, wenn die URL mit abgedruckt oder gar verlinkt würde.

MFG
Abe S.

PS: Ich denke mal, dass Dein Beitrag leicht ironisch angehaucht war. ;-)

yup ;-) Olaf19