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Handwerk will Krankheitstage mit Urlaub verrechnen!!!!!!!!!

BigHopper / 32 Antworten / Flachansicht Nickles

Hab\' ich gerade gelesen und schäume vor Wut, wenn ich so einen Blödsinn lese...
Pläne des Deutschen Handwerks
Wer krank ist, bekommt weniger Urlaub
http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID4447420_REF1,00.html

Handwerks-Präsident Otto Kentzler:
Kranke sollten nach Ansicht des Handwerks künftig weniger Urlaub bekommen. Es sei ein "absolutes Muss", Krankheitstage mit dem Urlaubsanspruch von Arbeitnehmern zu verrechnen, sagte der Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, Otto Kentzler, dem Nachrichtenmagazin "Focus". Alternativ sei eine Regelung über ein Arbeitszeitkonten möglich.
Gruß BigHopper

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Ist doch logisch Kolti
Stellt euch mal vor... charlie62
Hardcore1 Anonym „Vor allen Dingen ist doch so, dass sich viele Handwerker krank zur Arbeit...“
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Die gesundheitsreform hat nichts gebracht-vergiß mal nicht,daß die Kassen vorher-gesetzwidrig übrigens-einen milliarden-schuldenberg angehäuft hatten,den sie immerhin jetzt abtragen können.allein das ist ein Erfolg.Außerdem blieben die Beitragssätze immerhin konstant,wenn es auch nicht zu einer Senkung reichte.Daß arbeitgeber die Arbeitnehmer nicht als Menschen sehen,halte ich schlicht für absurd.Erstens mal bin ich mit dem Betrieb,wo ich arbeite,nicht verheiratet.Das heißt es kann im Prinzip jederzeit Schluß sein.Ich kann jederzeit gehen,wenn er mich loswerden will,muß er eine abfindung zahlen.Unsere firma hat us-eigentümer,wir erhalten bei erfolg eine Prämienzahlung-freiwillig ist die-wir haben Heizung im Winter und Klima jetzt bei der Scheißhitze.Solange ich meine Leistung erbringe,kann ich im Prinzip machen,was ich will.Sollte eines tages das Geschäft verlustbringend werden,dann kannst du doch nicht einfach hergehen und das alles dem Unternehmer anlasten wollen.Ist das dein verständnis von Gerechtigkeit oder wie??wenn es eben nicht mehr läuft,dann kann man sich im guten trennen und woanders hingehen.
-wenn ein Unternehmer einen Arbeiter einstellt,dann bedeutet das bei uns keine Garantie für eine lebenslange Beschäftigung,franky.Das gilt für die ehe,nicht auf der Arbeit.Es gibt kein Gesetz,welches dies besagt.Also kannst du das nicht einfach hier dem arbeitgeber als Pflicht unterschieben,denn eine solche Pflicht besteht nicht.

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