Hi Keuper,
ich wusste gleich, dass dieser Einwand kommen würde: ;-))
> mit dem Eigentum wäre ich mir nicht so sicher - m.E. erwibst du das Eigentum die Sache "benutzen zu dürfen",
> d.h. du erwirbst also ein einmaliges Benutzerrecht - in diesem Fall eben für eine Software. Daraus folgt man ist nur Besitzer.
Nun - ich erwerbe sicherlich keine Rechte am Geistigen Eigentum dieser Software, nur: Das habe ich ja auch gar nicht vor.
Wenn ich einen Kühlschrank kaufe, erwerbe ich ebenfalls keine Rechte an dessen Konstruktionsgeheimnis und den zugrunde liegenden Schaltplänen. Das brauche ich aber auch gar nicht, denn ich will ihn ja nur benutzen und weiter nichts. Das ist mit Software letztlich nichts anderes.
Dass das Installieren auf einem 2. System von den Softwareherstellern behandelt wird wie eine Raubkopie, finde ich gelinde gesagt etwas problematisch - siehe meine Antwort auf Prosecco. Ich wäre mir auch keinesfalls sicher, ob der Gesetzgeber bzw. die Rechtsprechung 100% auf der Seite der Hersteller sind.
CU
Olaf