Internetanschluss und Tarife 23.312 Themen, 97.798 Beiträge

T-Online Vertragslaufzeit???

Hammer_69 / 29 Antworten / Flachansicht Nickles

Hi!
Ich schon wieder....
Hab gerade so in meinen T-Online Mails geblätter und etwas gefunden das mich beunruhigt da ich ja in den nächsten Tagen zu 1&1 wechseln will! Ich habe ein Schreiben bekommen, da steht das drin:
"Mit diesem Schreiben möchten wir Sie ebenfalls darüber informieren, dass wir Ihren momentanen T-Online Vertrag ab 01.07.2005 auf eine Vertragslaufzeit von 12 Monaten[2] umstellen werden."
"[2]Vertragslaufzeit 12 Monate. Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch jährlich um weitere 12 Monate, sofern keine fristgerechte Kündigung mindestens 20 Tage vor Ablauf der 12 Monate schriftlich eingeht."
Was soll das bedeuten?
Was mach ich um keine Vertragsverlängerung zu bekommen?
Was ist mit den 20 Tagen?
Ich möchte auf gar keinen Fall so ne blöde Vertragsverlängerung haben! Da ich ja wechseln will!
Hier ein Überblick von meinem Verlauf bei T-Online:
November 2001 - T-Online DSL 768 flat (Erstanmeldung)
24. Mai 2004 - T-Online DSL 2000 flat (Tarifwechsel)
10. November 2004 - T-Online DSL 2000 mit 1500 MB (Tarifwechsel)

Hab ich da vom 10.11.2004 her noch ne Vertragslaufzeit?

Vielen Dank
Matze!

bei Antwort benachrichtigen
Antwort out-freyn
PegaPX Hammer_69 „T-Online Vertragslaufzeit???“
Optionen

Wegen der Kündigung:

8 Kündigung
8.1 Das Vertragsverhältnis ist für beide Vertragspartner zum
Schluss eines jeden Werktages kündbar. Die Kündigung
muss der zuständigen Kundenniederlassung der T-Com oder
dem Kunden mindestens sechs Werktage vor dem Tag,
an dem sie wirksam werden soll, schriftlich zugehen. Der
Samstag gilt nicht als Werktag.
Kündigt der Kunde das Vertragsverhältnis vor Ablauf von einem
Monat nach der betriebsfähigen Bereitstellung, so hat
er einen monatlichen Preis zu zahlen.
8.2 Kündigt der Kunde das Vertragsverhältnis, bevor der Anschluss
oder zusätzliche Leistungen betriebsfähig bereitgestellt
oder bevor vereinbarte Änderungsarbeiten ausgeführt
worden sind, so hat er der T-Com die Aufwendungen für bereits
durchgeführte Arbeiten und für den infolge der Kündigung
notwendigen Abbau bereits installierter Telekommunikationseinrichtungen
zu ersetzen, jedoch nicht über
den Betrag des für die Bereitstellung oder Änderung vereinbarten
Preises hinaus.
8.3 Mit Kündigung des Vertrages über den zugehörigen Anschluss
endet auch das Vertragsverhältnis über T-DSL.
8.4 Das Recht aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt.

So stehts in den AGB
http://www.dtag.de/dtag/agb/dokument/pdf/0,1384,130,00.pdf



bei Antwort benachrichtigen
Klar doch. Tilo Nachdenklich