Hallo !
Vielleicht habt Ihr auch den Fall... :
Die GEZ schreibt ja die Leute an, von denen Sie meint; dass die DOCH einen Fernseher haben und schwarz sehen.
(Hatte mal einen vom Sperrmüll; aber nach einiger Zeit wieder entsorgt. Angemeldet war der selbstverständlicherweise. Sperrmüllbeleg der Entsorgung vorhanden. Steht ja aber nicht drauf,was).
Ich HAbe aber keinen mehr und WERde mir auch keinen anschaffen !! GRRR.
Und als die Gebührenmenschen da waren; HATTE ich denen das auch klar gesagt. Grmpf !
WIE kann man denen diese Briefe unterbinden ?
Ein Vorschlag ?
DANKE !!!
Grinsegruss.
Tschau.
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
In diesen Briefen werden doch lediglich rechtliche Schritte angedroht, WENN ... hundertneunundneunzig
Die GEZ stützt sich auf die Vorschrift des § 4 Abs. 5 Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV). Danach kann die zuständige Landesrundfunkanstalt vom Rundfunkteilnehmer oder von Personen, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass sie ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithalten und dies nicht oder nicht umfassend nach § 3 Abs. 1 und 2 angezeigt haben, Auskunft über diejenigen Tatsachen verlangen, die Grund, Höhe und Zeitraum ihrer Gebührenpflicht betreffen. Das Auskunftsverlangen kann im Verwaltungszwangsverfahren durchgesetzt werden.
Ist aber rechtlich ziemlich umstritten, so dass es in der Praxis eher nicht zu einem Verwaltungszwangsverfahren kommen wird.