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Nicht augezeichnete gekürzte Fassungen

monkeyboy / 8 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,

ich ärger mich gerade (mal wieder) bis zum geht nicht mehr. ich habe jetzt schon zum x-ten mal eine dvd gekauft, auf der nicht angegeben war, dass es sich um eine gekürzte version handelt. auf manchen dvds ist diese angabe ja zu finden, zwar in mini schrift, aber wenigstens da.

Ich kann ja verstehen, dass sich dieser mist besser verkauft, wenn diese angabe nicht gemacht wird. ist das unterschlagen dieser tatsache nicht auch irgendwie ein arglistig verschwiegener mangel?

könnte man, rein theoretisch, dagegen klagen?

was meint ihr?

Antwort Indronil Ghosh
Antwort kongking
Antwort TAsitO
Andreas42 monkeyboy „Nicht augezeichnete gekürzte Fassungen“
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Hi!

Ich würde sagen, da gibt's eine Reihe von Reaktionen, die man durchführen kann oder sich wünscht sie dürchführen zu können.

Da ich persönlich nicht unbedingt immer nur Anwälte füttern möchte sind mir andere lieber: als Leergeld abbuchen oder der Einsatz von Stealthbombern mit Smartbombs. ;-)

IMHO gibt es beim Filmkauf (war schon zu VHS-Zeiten so) nur eine Möglichkeit die "Schnittgefahren" zu umschiffen: vor dem Kauf informieren.
Ich musste das auch lernen, nachdem ich mal recht froh war den Terminator 1 günstig auf VHS bekommen zu haben. Dass das die "neue Fassung" (FSK16) war, hab' ich dann auch erst zu spät gemerkt, ebenso vermurkst ist die FSK16-Fassung von Highlander1...

Informationsquellen sind die Filmbretter auf www.cinefacts.de (war DVD/MovieInside), www.areadvd.de und auch www.schnittberichte.com.
Speziell für den Vergelich der internationalen DVD-Versionen gibt es www.dvdcompare.net. Sehr oft wird auch auf die www.ofdb.de verwiesen.

Bis dann
Andreas

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@rill: very smart! monkeyboy