Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge

Nicht augezeichnete gekürzte Fassungen

monkeyboy / 8 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo,

ich ärger mich gerade (mal wieder) bis zum geht nicht mehr. ich habe jetzt schon zum x-ten mal eine dvd gekauft, auf der nicht angegeben war, dass es sich um eine gekürzte version handelt. auf manchen dvds ist diese angabe ja zu finden, zwar in mini schrift, aber wenigstens da.

Ich kann ja verstehen, dass sich dieser mist besser verkauft, wenn diese angabe nicht gemacht wird. ist das unterschlagen dieser tatsache nicht auch irgendwie ein arglistig verschwiegener mangel?

könnte man, rein theoretisch, dagegen klagen?

was meint ihr?

Indronil Ghosh monkeyboy „Nicht augezeichnete gekürzte Fassungen“
Optionen

nein, es sei den du findest einen hinweis das eine ungekürtzte fassung ist ;-)
beim nächsten mal frag doch bevor du die DVD kaufst ...

kongking Indronil Ghosh „Antwort“
Optionen

Genau: Was ist eine originale DVD?
Der ungek�rzte Streifen aus Hollywood als Directors Cut?
Die beschnittene Ausgabe eines Brutalos wegen Altersfreigabe?

Theoretisch kannst Du gegen alles klagen,
Sinn macht es nur mit Indronils Argumenten.
----------------------------------------------------------------

TAsitO Indronil Ghosh „Antwort“
Optionen

Hallo.
Ich denke, das werden die selbst nicht wissen.
Diese Info steht nämlich nur (jetzt selbst erlebt) auf der DVD selbst!
Tschau.

Andreas42 monkeyboy „Nicht augezeichnete gekürzte Fassungen“
Optionen

Hi!

Ich würde sagen, da gibt's eine Reihe von Reaktionen, die man durchführen kann oder sich wünscht sie dürchführen zu können.

Da ich persönlich nicht unbedingt immer nur Anwälte füttern möchte sind mir andere lieber: als Leergeld abbuchen oder der Einsatz von Stealthbombern mit Smartbombs. ;-)

IMHO gibt es beim Filmkauf (war schon zu VHS-Zeiten so) nur eine Möglichkeit die "Schnittgefahren" zu umschiffen: vor dem Kauf informieren.
Ich musste das auch lernen, nachdem ich mal recht froh war den Terminator 1 günstig auf VHS bekommen zu haben. Dass das die "neue Fassung" (FSK16) war, hab' ich dann auch erst zu spät gemerkt, ebenso vermurkst ist die FSK16-Fassung von Highlander1...

Informationsquellen sind die Filmbretter auf www.cinefacts.de (war DVD/MovieInside), www.areadvd.de und auch www.schnittberichte.com.
Speziell für den Vergelich der internationalen DVD-Versionen gibt es www.dvdcompare.net. Sehr oft wird auch auf die www.ofdb.de verwiesen.

Bis dann
Andreas

rill monkeyboy „Nicht augezeichnete gekürzte Fassungen“
Optionen

Eine Möglichkeit, sich vorher zu informieren, ist das Studieren der Rezensionen bei Amazon! Dort kommt eigentlich immer das Thema geschnittenen/ungeschnitten/FSK/Director's Cut usw. zur Sprache.

rill

monkeyboy Nachtrag zu: „Nicht augezeichnete gekürzte Fassungen“
Optionen

danke, für die tipps. die seiten sind schon nicht schlecht.

leider bin ich eher der, 15 euro und weniger, schnäppchenjäger. da bietet sich ein vorheriges überprüfen nicht an. und was die verkäufer angeht: die erzählen einem doch sowieso was vom pferd, um ihre ware loszuwerden (gerade gestern beim media markt wieder erlebt).

rill monkeyboy „danke, für die tipps. die seiten sind schon nicht schlecht. leider bin ich eher...“
Optionen

Wenn Du Dein "Schnäppchen" nach Hause trägst, kannst Du es ja erst mal eingeschweißt lassen und im Internet recherchieren ... wenn Du dann zur Erkenntnis kommst, daß es sich um eine verhunzte Version handelt, sollte Rückgabe/Umtausch kein Problem sein.

rill

monkeyboy Nachtrag zu: „Nicht augezeichnete gekürzte Fassungen“
Optionen

@rill: very smart!