Hallo,
ich hatte mir am 11.04 bei 1&1 DSL bestellt aber nun doch einen für mich besseren Anbieter gefunden. Nun habe ich die Bestellung heute per Fax storniert. Ich hab doch 14 Tage das Recht dazu oder?
Kann es denn nun trotzdem noch passieren das 1&1 meinen Anschluss umstellt oder so... Ich meine das ganze liegt ja zumindest angeblich schon bei der T-com? Also was meint ihr kann es wirklich noch passieren das mein DSL Anschluss wohl möglich weg ist weil nun ausversehen doch noch auf 1&1 übertragen wird? Schließlich weiss die T-com nix von der Stornierung bei 1&1.
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Der Anschluss wird ja eh nur �bernommen und nicht gek�ndigt.
Wenn du das sicher weißt, warum hast du dann bei Threaderöffnung nachgefragt? Ich bin diesbezüglich nicht sicher! Da bei 1und1 Verträgen ja die der ANSCHLUSSBetreiber werden, und du ja wohl nicht an die Telekomer UND an 1und1 die Grundgebühr von ca.17 euro beim 1000erAnschlußleitungsZugang zahlen willst, MUSS 1und1 ja wohl den Anschluß der Telekom kündigen, oder etwa nicht!! Lies dir diesbezüglich doch einfach noch mal die Vertragsbedingungen durch, die du ja als gelesen akzeptiert hast bei Vertragsabschluß mit 1und1 ;-)
Du hast generell 14 Tage Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen sofern du in dieser Frist noch keine Dienstleistung des Vertragspartners in Anspruch genommen hast! Hier käme als Inanspruchnahme z.b. eine Einwahl über 1und1 in Frage, die ein Widerrufsrecht beenden würde!
Im ungünstigsten Fall hast du 1und1 den Auftrag erteilt direkt für dich tätig zu werden (ggfs. z.b. durch ankreuzen einer Option "Umstellung auf sie so schnell wie möglich") dann könnte ggfs. das generelle 14 Tage Recht außer Kraft getreten sein. Konkretes wird in den AGB stehen!!
Zum anderen kann dir passieren, das die LEITUNG von Seiten eines gelangweilten Telekomtechnickers auf 1und 1 gelegt wird aufgrund eines entsprechenden Faxes von 1und1 an die telekom das z.b. bereits letzte woche bei denen eingegangen ist, und du wenn du dann doch keinen Vertrag mit 1und1 willst dir einen neuen Anschluß bei den Telekomern beauftragen mußt! (wenn du richtig Pech hast, herrscht an deiner Vermittlungsstelle Anschlußportknappheit und deine ggfs. bei 1und1 im Rahmen deines Vertragsabschlußes in Auftrag gegebene Telekomport-Kündigung (Vertragsinhalte nachlesen!!) führt dazu das du dann keinen freien von T-COM mehr kriegst wenn dein jetziger an 1und1 "verkauft" wurde)
Generell gilt; Immer ALLE Vertragsinhalte genau lesen!
Was konkret passieren wird, können dir nur deine (mindestens) 2 Vertragspartner sagen: 1und1 und T-COM.
Ggfs. mußt du auch noch an deinen bisherigen Zugangsanbieter (z.b. T-online) denken du ja auch bezahlen bzw. noch kündigen mußt! Da hast du ja auch einen Vertrag mit!
Wenn du das sicher weißt, warum hast du dann bei Threaderöffnung nachgefragt? Ich bin diesbezüglich nicht sicher! Da bei 1und1 Verträgen ja die der ANSCHLUSSBetreiber werden, und du ja wohl nicht an die Telekomer UND an 1und1 die Grundgebühr von ca.17 euro beim 1000erAnschlußleitungsZugang zahlen willst, MUSS 1und1 ja wohl den Anschluß der Telekom kündigen, oder etwa nicht!! Lies dir diesbezüglich doch einfach noch mal die Vertragsbedingungen durch, die du ja als gelesen akzeptiert hast bei Vertragsabschluß mit 1und1 ;-)
Du hast generell 14 Tage Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen sofern du in dieser Frist noch keine Dienstleistung des Vertragspartners in Anspruch genommen hast! Hier käme als Inanspruchnahme z.b. eine Einwahl über 1und1 in Frage, die ein Widerrufsrecht beenden würde!
Im ungünstigsten Fall hast du 1und1 den Auftrag erteilt direkt für dich tätig zu werden (ggfs. z.b. durch ankreuzen einer Option "Umstellung auf sie so schnell wie möglich") dann könnte ggfs. das generelle 14 Tage Recht außer Kraft getreten sein. Konkretes wird in den AGB stehen!!
Zum anderen kann dir passieren, das die LEITUNG von Seiten eines gelangweilten Telekomtechnickers auf 1und 1 gelegt wird aufgrund eines entsprechenden Faxes von 1und1 an die telekom das z.b. bereits letzte woche bei denen eingegangen ist, und du wenn du dann doch keinen Vertrag mit 1und1 willst dir einen neuen Anschluß bei den Telekomern beauftragen mußt! (wenn du richtig Pech hast, herrscht an deiner Vermittlungsstelle Anschlußportknappheit und deine ggfs. bei 1und1 im Rahmen deines Vertragsabschlußes in Auftrag gegebene Telekomport-Kündigung (Vertragsinhalte nachlesen!!) führt dazu das du dann keinen freien von T-COM mehr kriegst wenn dein jetziger an 1und1 "verkauft" wurde)
Generell gilt; Immer ALLE Vertragsinhalte genau lesen!
Was konkret passieren wird, können dir nur deine (mindestens) 2 Vertragspartner sagen: 1und1 und T-COM.
Ggfs. mußt du auch noch an deinen bisherigen Zugangsanbieter (z.b. T-online) denken du ja auch bezahlen bzw. noch kündigen mußt! Da hast du ja auch einen Vertrag mit!