Das Bundesverfassungsgericht hat zugunsten der Überwachung von Bankkonten entschieden. Diese Entscheidung ist allerdings nur vorläufig und gilt bis zu einem endgültigen Urteil. Demnach darf jetzt praktisch jede Behörde Auskunft über den Inhaber eines Bankkontos einholen. Kontonummer, Name und Adresse sind bekanntzugeben. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Schaar hat Bedenken angemeldet. Er hoffe darauf, dass das Gericht bis zur endgültigen Entscheidung anderen Sinnes wird. Völlig ungeklärt ist bislang, welche Behörden Zugriff auf die Daten erhalten. Bislang war dies nur durch einen Gerichtsbeschluss möglich.