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Totale Ausplünderung!

luttyy / 12 Antworten / Flachansicht Nickles

Also wir werden richtig ausgeplündert.

Ein kleines Beispiel;
ich benötige ein Medikament für mein Ohren (5ml) das 15,58 in der Apotheke kosten soll. Da dieses Medikament in Deutschland verschreibungspflichtig ist, benötige ich ein Rezept und ich muss nochmal 10€ Praxisgebühr zahlen, um das Rezept zu bekommen. Macht zusammen 25,58€!

Mein Schwiegersohn geht in Spanien in die Apotheke, bekommt dieses Medikament ohne Rezept und zahlt für das original Medikament (10ml, also das doppelte) 1,40€ inkl. Tax.

Das war\'s ja dann......

Gruß
luttyy

Kein Backup? Kein Mitleid!
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Gerd6 Marwoj „Steht da nicht schwarz auf weiss brauchen sie nicht, sie sind im Lande doch...“
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>> Anfallende Kosten werden immer erstatet
Fast richtig.
Die offiz. Definition heißt : Anfallende Kosten werden IM RAHMEN DER GESETZLICHEN BESTIMMUNGEN (will heissen : nach dt. Vertragssätzen )
erstattet.
Und wenn der "Urlaubsarzt" sich bei den zu plündernden Touristen nicht an solche Vertragssätze hält, sondern sich schlichtweg den Beutel füllt, bleibt die Differenz auf Dir sitzen (sofern Du keine Auslandsreiseversicherung hast ) compris ?? ;-)

PS : Habe 27 Jahre in der dt. gesetzl. KV gearbeitet. Kannst Du also glauben ;-))

CU

hth...Gerd



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