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meine Freundin will nicht abtreiben, Rat gesucht

schwarzerRitter / 42 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo Nicklesianer,


es ist vielleicht nicht das richtige Forum, es gibt hier aber einige deren Meinung, Anschauung und Einstellung ich sehr schätze, auch wenn ich sie nicht kenne und sie mich auch nicht, und mglw. ist das Thema auch für viele ein rotes Tuch, was auch verständlich ist, aber jeder Einzelfall ist anders.


meine Freundin ist schwanger, rechnerisch 5. Woche (gerechnet wird ab dem letzten tag der letzten Periode)


Ich bin seit knapp 5 Monaten mit ihr zusammen, sie wußte dass ich kein Kind mit ihr wollte, sie wollte auch keins, hat aber nicht verhütet, und ich auch nur in der sog. fruchtbaren Phase, weil sie nicht mit Kondom wollte. Sie hat gesagt, wenn sie schwanger werden würde, würde sie abtreiben.


Sie ist sehr nett, sieht gut aus, ist allerdings manchmal etwas schwierig ungeduldig, aufbrausend, aber eigentlich immer aufrichtig.


Meine Argumente die Schwangerschaft zu unterbrechen, sind vor allem, dass wir darüber einig waren keine Kind haben zu wollten (die Gründe warum sind dabei sekundär) . Ich fühle mich getäuscht, und habe sie vor die Wahl gestellt, entweder Schwangerschaft unterbrechen, oder ich beende die Beziehung.


Das ist zwar hart, aber hat eine Partnerschaft Zukunft, wenn das Zusammenbleiben durch ein Kind erzwungen wird.?


Sie hat die Beziehung schon mal vor kurzem beendet, weil sie der Meinung war, ich liebe sie nicht. Wie kann sie dann ein Kind von mir wollen?


Leute, ich bin ratlos: 1. sie ist sich nicht bewußt was es bedeutet, ein Kind allein aufzuziehen, 2. es wird mein Kind sein, dass so aufwächst, - dem Kind gegenüber ist es absolut unfair, in so eine zukunftslose Welt geboren zu werden, und zu leben ( davon gibt es schon genug), denn es wird so eine sein.


Sie kann doch immer noch ein Kind bekommen, wenn ich weiß, dass ich auch mit ihr zusamen bleibe, wenn ich weiß, dass diese Beziehung eine Zukunft hat

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*lach* Kolti
3 Kinder großgezogen Kolti
Antwort out-freyn
out-freyn Konstantin „Was soll denn das denn hier? Dummheit im Quadrat? Oder was? Oder wie!“
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StGB § 240 Nötigung

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1. eine andere Person zu einer sexuellen Handlung oder zur Eingehung der Ehe nötigt,
2. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder
3. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.


Ich nehme an, dass doomsday das gemeint hat.

The conspiracy theory of society [...] comes from abandoning God and then asking: »Who is in his place?« (Sir Karl Popper, Conjectures and Refutations, 1963)
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Das soll das hier! doomsday
Antwort out-freyn
Das soll das hier! doomsday
Antwort out-freyn
Antwort out-freyn
Antwort GTFreak
Rat Turbo Lover