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Online an den Pranger stellen - Erlaubt?

mariusgaius / 20 Antworten / Flachansicht Nickles

hallo, auf der webseite http://www.schwarze-liste.biz/ die ich zufällig gefunden habe werden menschen quasi an den pranger gestellt weil sie bei ebay was ge oder verkauft und nicht gezahlt/geliefert haben. mit adresse und so, meine frage, ist das eigentlich legal?

Mario32 Blind „also falls das wirklich illegal sein soll find ichs nen witz - da werden...“
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nein blind, diese seite dort ist NICHT Illegal!

möglicherweise habe ich mich auch in meinem vorherigen 2. Posting sprachlogisch irreführend geäußert.

Sowohl mein Anwalt, als auch der von Aide genannte Paragraf sind eindeutig:

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, (...) wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, (...) mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Es ist also nicht verboten eine Seite aufzuziehen und dort alle meine Kunden die nicht bezahlten bzw. die nicht lieferten nach dem ich bezahlt habe, "an den Pranger" zu stellen.
Es müßen halt bei Tatsachenschilderungen diese "wahr(!)" sein.
Diese Tatsachenschilderungen müssen aber nicht Wertneutral geschildert werden.
Tatsachenschilderungen dürfen durchaus im Rahmen der Schilderung subjektiv sein.

Beispiel:
Wenn ich schreiben würde:

"Der blind hat bei mir 3 Tonnen Kies über ebay gekauft und nach 6 Wochen immer noch nicht bezahlt. Der blind ist ein asoziales Arsch und mit dem machen sie besser keine Geschäfte!"

währe das zwar auch eine Tatsachenbehauptung, die teilweise auch wahr wäre, die dabei auch subjektiv wäre, aber eben auch Beleidigungen enthält. Und daher zu juristischen Problemen führen kann.

Hingegen wäre folgende Version ok.

am 8. März 2007 kaufte der Verbraucher Herr Lieschen Blind, Blindschleichenstraße 1 in 43264 Blindschleichendorf bei mir 8 Tonnen Kies, nach 7 Monaten hat dieser noch immer nicht bezahlt. Meiner Meinung nach ist ein derartiges geschäftsschädigendes Verhalten zutifst asozial!

Wobei wichtig ist, das eine Seite mindestens NICHT auch auf dem selben geschäftsfeld wie die andere unternehmerisch tätig ist, weil sonst wettbewerbsrechtliche Regelungen zur Anwendung kommen, die den Begriff der SCHMÄHKRITIK benutzen.

Der äußerst Streitbare "Nacktläufer von Freiburg", der mal von sich selbst behauptet hat ein Spinner zu sein, hat für "Ärger des kleinen Mannes" wohl mehrere Seiten am laufen/laufen gehabt! (letzte Aktivitäten dort liegen etwas zurück!?)

z.B.
www.beschwerdezentrum.de