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Online an den Pranger stellen - Erlaubt?

mariusgaius / 20 Antworten / Baumansicht Nickles

hallo, auf der webseite http://www.schwarze-liste.biz/ die ich zufällig gefunden habe werden menschen quasi an den pranger gestellt weil sie bei ebay was ge oder verkauft und nicht gezahlt/geliefert haben. mit adresse und so, meine frage, ist das eigentlich legal?

Mario32 mariusgaius „Online an den Pranger stellen - Erlaubt?“
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kenn die seite bis jetzt nicht, aber: Sofern es sich nicht um werturteile (die angreifbar wären wegen beleidigung z.b.) handelt, ist eine derartige form des "prangers" in grenzen erlaubt! So etwas gibt es auch "richtig öffentlich" von Staatlicher Seite und nennt sich da dann Offentliches Schuldnerverzeichnis!
Es gab mal nen richtig schönen streit zwischen den betreibern eines bekannten forums in dieser art "Schlangenstadt" und einem onlinehändler der wohl auch nach dem was so zu lesen war nicht der beste sei.
Es endete damit, das die original url am ende im besitz des anwaltes der firma war, weil die initiatoren des forums mit falschen impressumsangaben und eben mit werturteilen und unsachlichen beleidigungen/falschbehauptungen im forum nicht rechtsentsprechend umgegangen sind.
Sofern "am Pranger" nur objektive Sachverhalte geschildert werden, die keine beleidigungen enthalten, Bez. Richtigkeit der Tatsachenschilderungen okay sind, die presserechtlichen Bstimmungen von den Seitenbetreibern eingehalten und keine "geheimnisse, verschlußsachen usw." (im sinne entsprechend anwendbarer Gesetzte) veröffentlicht werden;

Ja, das ist legal!

Nasser mariusgaius „Online an den Pranger stellen - Erlaubt?“
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Lol

Eine gigantische Fake Seite.

Warum?

Ganz einfach.

Ruf mal die Adresse http://www.telefonbuch.de/ auf und gib die verschiedene Adressen ein.

Was passiert dann, nichts, garnichts, wie auch, wenn es die Adressen nicht gibt. *rofl

MfG Nasser

Vrenal Nasser „Lol Eine gigantische Fake Seite. Warum? Ganz einfach. Ruf mal die Adresse...“
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Hallo ihr lieben!

Ich kenne den Inhaber dieser Seite persönlich!
Es ist kein Fake!

Tja ihr müsst bedenken, was da für umkosten entstehen, wenn der käufer nicht zahlt! grade bei großartikeln! schon alleine die Lieferung...

Solche nixzahlenwoller haben schon so manchen kleinbetrieb in den ruin getrieben....

LG, Vrenal

GarfTermy mariusgaius „Online an den Pranger stellen - Erlaubt?“
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"...meine frage, ist das eigentlich legal? ..."

schlicht und ergreifend NEIN.

;-)

wurstverkäufer mariusgaius „Online an den Pranger stellen - Erlaubt?“
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@nasser

huh, so schlau hätt ich auch sein können mir das mal anzuschauen.....

oder die waren allte so schnell und haben sich schnell löschen lassen.....
nene, wird wohl wie du meinst nen fake sein, wie heutzutage alles nen fake ist (zumindest in der glotze)

bin da auch nur drauf gekommen weil die bei BIZZ über MCS berichtet haben, und ich hab mal nach MCS Betrug gegoogelt weil ich schon mal davon was gehört habe, und diese oben genannte seite war rechts in den suchergebnissen, das ist doch soweit ich weiß dann ne sponsored site oder so, gell?

wurstverkäufer Nachtrag zu: „@nasser huh, so schlau hätt ich auch sein können mir das mal anzuschauen........“
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hmmmm. also bei dem ersten, diesen philip r. die adresse hab ich bei das örtliche gefunden, auch seinen ebay namen, die bewertungen sind auch alle so wie in der schwarzenliste.....dieser fall scheint doch kein fake zu sein.....

hab mir aber auch nicht die mühe gemacht weiterzusuchen.....

Aide mariusgaius „Online an den Pranger stellen - Erlaubt?“
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solange die Behauptungen nicht rechtskräftig bewiesen sind oder zumindest wertneutral die Ansicht beider Seiten dagestellt wird, was hier ja eindeutig, alleine schon wegen der Kategorienwahl, nicht der Fall ist, handelt es sich nach meiner Meinung eindeutig um "Üble Nachrede", welches im § 186 StGB geregelt ist. ($186)
Da es eine öffentliche Behauptung ist, winken bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe.
Ich tippe mal, das sich vermutlich 60-80% aller Amtsrichter meiner Ansicht anschließen würden.

Mario32 Aide „solange die Behauptungen nicht rechtskräftig bewiesen sind oder zumindest...“
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Es muß nich wertneutral beide seiten dargestellt werden


Das ist aus presserechtlicher Sicht schlicht weg unzutreffend!

Schau du und garf ggfs mal bei http://www.beschwerdezentrum.de/_rechtliches/index.htm

Stichwort Verdachts_berichtserstattung und natürlich auch ganz wichtig das recht der Anderen seite auf gegendarstellung!!

Blind mariusgaius „Online an den Pranger stellen - Erlaubt?“
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also falls das wirklich illegal sein soll find ichs nen witz - da werden diejenigen die andre reihenweise übern tisch ziehen auch noch vom staat gedeckt

solche leute sollte man öffentlich steinigen wie im mittelalter


klingt jetzt vielleicht bissl arg hart, aber wer sowas bewußt macht, dem gehörts einfach net anderst (das ist meine meinung ihr müsst sie net teilen) - kann eine solche gesetzgebung einfach net verstehen-insbesondere in einem land in dem angeblich meinungsfreiheit herrscht

Mario32 Blind „also falls das wirklich illegal sein soll find ichs nen witz - da werden...“
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nein blind, diese seite dort ist NICHT Illegal!

möglicherweise habe ich mich auch in meinem vorherigen 2. Posting sprachlogisch irreführend geäußert.

Sowohl mein Anwalt, als auch der von Aide genannte Paragraf sind eindeutig:

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, (...) wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, (...) mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Es ist also nicht verboten eine Seite aufzuziehen und dort alle meine Kunden die nicht bezahlten bzw. die nicht lieferten nach dem ich bezahlt habe, "an den Pranger" zu stellen.
Es müßen halt bei Tatsachenschilderungen diese "wahr(!)" sein.
Diese Tatsachenschilderungen müssen aber nicht Wertneutral geschildert werden.
Tatsachenschilderungen dürfen durchaus im Rahmen der Schilderung subjektiv sein.

Beispiel:
Wenn ich schreiben würde:

"Der blind hat bei mir 3 Tonnen Kies über ebay gekauft und nach 6 Wochen immer noch nicht bezahlt. Der blind ist ein asoziales Arsch und mit dem machen sie besser keine Geschäfte!"

währe das zwar auch eine Tatsachenbehauptung, die teilweise auch wahr wäre, die dabei auch subjektiv wäre, aber eben auch Beleidigungen enthält. Und daher zu juristischen Problemen führen kann.

Hingegen wäre folgende Version ok.

am 8. März 2007 kaufte der Verbraucher Herr Lieschen Blind, Blindschleichenstraße 1 in 43264 Blindschleichendorf bei mir 8 Tonnen Kies, nach 7 Monaten hat dieser noch immer nicht bezahlt. Meiner Meinung nach ist ein derartiges geschäftsschädigendes Verhalten zutifst asozial!

Wobei wichtig ist, das eine Seite mindestens NICHT auch auf dem selben geschäftsfeld wie die andere unternehmerisch tätig ist, weil sonst wettbewerbsrechtliche Regelungen zur Anwendung kommen, die den Begriff der SCHMÄHKRITIK benutzen.

Der äußerst Streitbare "Nacktläufer von Freiburg", der mal von sich selbst behauptet hat ein Spinner zu sein, hat für "Ärger des kleinen Mannes" wohl mehrere Seiten am laufen/laufen gehabt! (letzte Aktivitäten dort liegen etwas zurück!?)

z.B.
www.beschwerdezentrum.de

Blind mariusgaius „Online an den Pranger stellen - Erlaubt?“
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ich möcht blos wissen wer solch schwachsinnige gesetzentwürfe immer verabschiedet

Mario32 Blind „ich möcht blos wissen wer solch schwachsinnige gesetzentwürfe immer verabschiedet“
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Also in der Schule soltest du gelernt haben wie die verabschiedung von gesetzen in "Dieser Demokratie" gehandhabt wird ;-)

Der Paragraf der üblen nachrede ist ja nicht wirklich schlecht; Tatsachen über jemanden zu behaupten die nicht wahr sind ist ja auch etwas was man nicht tun soll. (Moses hatte es einfacher; Er nannte das was dieser Paragraf aussagt sinngemäß schlicht: DU SOLLST NICHT LÜGEN!!)

TAsitO Mario32 „Also in der Schule soltest du gelernt haben wie die verabschiedung von gesetzen...“
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Hallo .
Und hätten wir heute noch einfach nur die 10 Gebote -
das würde reichen .
~Gruss .
Tschau .

Blind mariusgaius „Online an den Pranger stellen - Erlaubt?“
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ja du bist echt ein störfall-)
das war ne rhetorische frage und höchst ironisch gemeint

aber schlechtes über jemand zu sagen der auch link ist(um andere zu warnen) sollte meiner meinung nach uneingeschränkt erlaubt sein-dass man dabei niemanden beleidigen darf find absolut unverständlich

jetzt nehm mer mal an du wirst von jemand übelst übern tisch gezogen - bist logischerweise stinksauer - kannst aber nix gegen diesen betrüger unternehmen (ist ja leider meistens der fall) - willst deinen frust irgendwo loswerden-also schreibst du dir in irgendeinem forum dein herz von der seele - logischerweise bleibt da mit sicherheit die mehrheit net bloss sachlich und beleidigt/beschimpft ihren missetäter- dieser liesst das zufällig und klagt dich wegen übler nachrede/rufschädigung an(und das zugehörige forum ist gleich mit dran)
- und vermutlich würde er sogar recht kriegen -sowas kann in einem rechtsstaat doch einfach net sein - für mich bleibt das unbegreiflich

Mario32 Blind „ja du bist echt ein störfall- das war ne rhetorische frage und höchst ironisch...“
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Lustig, wie manche (immer noch) den Störfall Link interpretieren! Das ist Antiatomstrom du "blind"fisch ;-)


Achso, jetzt habe ich GENAU verstanden was du meinst! #lichtaufgeh# (glaub ich!)

da hast du etwas missverstanden. natürlich darfst du jederzeit wahre tatsachenbehauptungen aufstellen, und natürlich darst du dabei auch sauer sein wenn du gelinkt wurdest! Aber du darfst eben nicht beleidigen! Und ich meine nicht nur einfach arschloch oder etwas in der richtung!

Sofern du bei deinem Posting dabei diesen Paragrafen der Üblen Nachrede meintest, so ist der ja klar das du es darfst, solange es was du behauptest eine TATSACHE ist. Arschloch ist keine tatsache! sondern eine beleidigung. "Der Mistkerl hat mein handwerksgeschäft ruiniert, weil er seine 6 tonnen kies nicht bezahlt hat" ist vielicht eine Tatsachenbehauptung und damit wird auch wegen des wortes Mistkerl in der Schilderung der Tatsache nie ein Staatsanwalt mit Verstand den handwerksmeister wegen dieses Wortes anklagen!

Sofern du an "Schlangenstadt" dachtest bei deinem Posting, da liegt der Fall anders. Die Domain ging an den Anwalt, weil die initiatoren des Forums sich nicht an formale juristische dinge hielten. Es gibt das forum ja immernoch! Und wenn jemand ein forum betreibt und in diesem werden neben wahren tatsachenbehauptungen eben auch strafbare handlungen begangen hört der Spaß auf! So ist das nunmal in unserem Rechtssystem. Wenn du "beschissen" worden bist, hast du nicht das recht deinerseits deswegen andere rechte selbstständig zu verletzten!

Das Forum war nicht "dran" wegen der Beleidigungen, sondern weil es diese geduldet hat. Wenn die Forenbetreiber es richtig gemacht hätten!! wäre es nie zu den Problemen gekommen! (beschweren erlaubt, öffentlich machen erlaubt, strafbare handlungen begehen verboten!)

Mario32 Nachtrag zu: „Lustig, wie manche immer noch den Störfall Link interpretieren! Das ist...“
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P.S. Schau mal wieviele "Böse" öffentlich, aber juristisch korrekt in der "täterliste" beim www.beschwerdezentrum.de drinstehen.

Wenn ich es richtig überflogen habe, gibt es auch neben dem STAAT/JUSTIZ bereich auch einen für Verbraucherprobleme!

Massafagga Blind „ja du bist echt ein störfall- das war ne rhetorische frage und höchst ironisch...“
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ijetzt nehm mer mal an du wirst von jemand übelst übern tisch gezogen - bist logischerweise stinksauer - kannst aber nix gegen diesen betrüger unternehmen (ist ja leider meistens der fall) - willst deinen frust irgendwo loswerden-also schreibst du dir in irgendeinem forum dein herz von der seele - logischerweise bleibt da mit sicherheit die mehrheit net bloss sachlich und beleidigt/beschimpft ihren missetäter- dieser liesst das zufällig und klagt dich wegen übler nachrede/rufschädigung an(und das zugehörige forum ist gleich mit dran)

Wenn du nichts gegen ihn Unternehmen kannst, ist der betrug auch nicht bewiesen ansonsten hast du einen Anwalt.
Die beleidigung ist eine getrennte Straftat wenn jemand dein Auto zerkratz ist es vllt nachvollziehbar das du ihn eine Klatsch, aber es ist einfach ein anderer tatbestand und glücklicherweise hat in Deutschland der Richter das Recht das Strafmaß zu bestimmen und nicht das Opfer.
Blind mariusgaius „Online an den Pranger stellen - Erlaubt?“
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ich find die abgrenzung einfach lachhaft - in höflicher(sprachlich gehobener form) darf ich beleidigend werden aber ich darf es net vulgär und zu direkt von mir geben

hulk 8150 Blind „ich find die abgrenzung einfach lachhaft - in höflicher sprachlich gehobener...“
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..,das ist auch gut so.
h.

TAsitO Blind „ich find die abgrenzung einfach lachhaft - in höflicher sprachlich gehobener...“
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Hallo .
Soviel ich weiss , darf man zu einem Polizist sagen ,
Ich meine , Sie sind ein A . . . .
Ts ts ts .
Grinsegruss .
Tschau .