http://www.pcwelt.de/news/online/107198/index1.html
Oder direkt bei dem armen Hund: http://www.ballz.de/sonyvsballz.html
http://www.pcwelt.de/news/online/107198/index1.html
Oder direkt bei dem armen Hund: http://www.ballz.de/sonyvsballz.html
"...Das geträllere wegen dessen die aufmucken ist sicherlich nur unwesentliches beiwerk!! ..."
ich denke mario, da reichen den juristischen kenntnisse nicht aus. das zitieren eines gesetzes ist noch kein richterliches recht. denn ob dieser §§ zutrifft und anwendung findet, entscheidet in deutschland ein richter.
besonders in der heutigen nervösen urheberrechtssituation neigen richter gerne dazu, den rechteinhabern recht zu geben.
also?
wenn ich satire oder sonstwas machen will, kostet es eine briefmarke die genehmigung des rechteinhabers einzuholen - oder? was ist das so schwer dran?
;-)